Nahtlose Zustellung der Post wegen Umzug – So funktioniert der Nachsendeauftrag
Nachsendeantrag vor Umzug stellen
Sie möchten umziehen und natürlich auch sicherstellen, dass Ihre Postsendungen zukünftig Ihre neue Adresse erreichen – doch von alleine funktioniert eine Nachsendung natürlich nicht.
Obwohl der Post Nachsendeauftrag einfach und schnell zu erledigen ist, wird er wegen dem anstehenden Umzug leider häufig vergessen. Wenn Sie es also zeitlich einrichten können, haken Sie diesen Punkt möglichst frühzeitig auf Ihrer Umzugs-Checkliste ab. Als Privatkunde oder Geschäftskunde haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können den Nachsendeauftrag entweder beim nächsten Mal in Ihrer Poststelle erteilen oder gleich hier, direkt in der eFiliale der Deutschen Post Ihren ➥ Nachsendeauftrag online einrichten.
Wie viel kostet die Briefnachsendung?
Wegen Umzug, einer befristeten Adressänderung, Sterbefall oder Insolvenz/Betreuung − ob Sie den Nachsendeauftrag in Ihrer nächsten Filiale oder direkt von zuhause online einrichten, macht für private Haushalte und für Gewerbekunden lediglich beim 6-monatigen Auftrag einen kleinen Unterschied. Laut Angaben der Deutschen Post betragen die Kosten in einer Filiale für Privatkunden € 26,90 und für Geschäftskunden € 42,90. Beide Parteien können beim Online-Auftrag also nicht nur Zeit, sondern auch € 3,00 sparen.
Aktuelle Preisliste der Deutschen Post − Kosten für den Nachsendeauftrag:
Nachsendeauftrag: | 6 Monate | 12 Monate | Post-Nachsendeservice |
---|---|---|---|
Privatkunden | 28,90 €uro (online) 31,90 €uro (Filiale) | 37,90 €uro (online) (seltener genutzt) | ➥ Nachsendeauftrag für Privat |
Geschäftskunden | 46,90 €uro (online) 49,90 €uro (Filiale) | 61,90 €uro (online) | ➥ Nachsendeauftrag für Gewerbe |
(Die oben genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) |
Post lagern als Alternative: Lagerservice bei befristeter Abwesenheit nutzen
Lagerservice: | 1 Monat | 3 Monate | Post-Lagerservice |
---|---|---|---|
Privatkunden | 13,90 €uro (online) | 16,90 €uro (online) | ➥ Lagerservice Deutsche Post |
Geschäftskunden | 21,90 €uro (online) | 28,90 €uro (online) | ➥ Lagerservice Deutsche Post |
(Die oben genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) |
Wann sollte man den Nachsendeantrag stellen?
Idealerweise wird ein Nachsendeauftrag 2 – 3 Wochen vor dem Umzug, spätestens jedoch 5 Werktage vor einer geplanten Adressänderung erteilt. Natürlich kann man den Nachsendeantrag auch nach dem Umzug stellen, läuft dann jedoch Gefahr, dass einige Postsendungen noch im alten Briefkasten landen. Sollte es sich bei der dann fehlgeleiteten Post ausgerechnet um wichtige Briefsendungen handeln, wäre das sehr ärgerlich und könnte teuer werden.
Tipp: Bevor der Umzug richtig losgeht, lieber jetzt den ➥ Nachsendeantrag online stellen.
Kostenloses Magazin „Neues Zuhause“ oder „Geschäftsplaner“
Wer als Privatkunde den Nachsendeservice der Post wegen einem Umzug nutzt, wird das kostenlose und interessante Umzugsmagazin “ Neues Zuhause“ automatisch in seinem neuen Briefkasten finden.
Es unterstützt zum Einzug mit zahlreichen Ideen und Vorschlägen rund um die Einrichtung des neuen Heims. Insgesamt ein nützlicher Ratgeber rund ums Wohnen. Außerdem enthält das Magazin persönliche Adressaufkleber und interessante Coupons.
Geschäftskunden gehen übrigens auch nicht leer aus und erhalten den aktuellen „Geschäftsplaner“ mit Tipps und Infos zum Geschäftsumzug.
Wie (oft) kann man den Nachsendeauftrag verlängern?
Wenn Sie Ihren bestehenden Nachsendeauftrag verlängern möchten, können Sie das durch Eingabe eines Codes erledigen, welcher Ihnen ca. 4 Wochen vor Ablauf Ihres Auftrags per Brief von der Post zugeschickt wird. Daher warten Sie bitte dieses Anschreiben ab, denn nur durch diesen Zugangscode können Sie sich identifizieren um Ihren bestehenden Auftrag aufzurufen.
Gut zu wissen: Die Verlängerung für den Nachsendeauftrag ist nur einmalig für 6 Monate möglich und gilt ausschließlich für Umzug, Sterbefall und Insolvenz/Betreuung.
Haben Sie Ihren Zugangscode erhalten? – Hier können Sie Ihren ➥ Nachsendeauftrag verlängern.
Welche Bezeichnung ist eigentlich richtig?
Nach Angaben der Post gibt es zwischen den Begriffen wie Nachsendeantrag (veraltet), Nachsendeauftrag und Nachsendeservice keinen Unterschied. Sie müssen also keinen Antrag für Ihre Brief-Nachsendung stellen, sondern erteilen der Post einfach Ihren Auftrag – nach Möglichkeit vor Ihrem Umzug − dann funktioniert’s auch mit dem Service.
Gibt es eine kostenlose Möglichkeit der Nachsendung?
Ja, die gibt es. Es handelt sich hierbei um die kostenlose Umzugsmitteilung. Sie sorgt dafür, dass viele Ihrer Vertragspartner – wie z.B. Banken, Versicherungen, Verlage die Ihre alte Adresse bereits kennen – Ihre Post
direkt an Ihre neue Anschrift schicken können.
Sie brauchen nur Ihre alte und die neue Anschrift im Online-Formular eingeben, anschließend Ihre Angaben sorgfältig überprüfen und dann abschicken. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht in Ihrem angegebenen E-Mail-Postfach mit einem Bestätigungslink, den Sie einfach nur anklicken müssen – Fertig.
Allerdings ist diese Methode nach eigenen Angaben der Post als eine Ergänzung zum eigentlichen Nachsendeauftrag zu sehen. Bei Firmenumzügen und Sterbefällen ist von der Umzugsmitteilung gänzlich abzusehen.