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Post Nachsendeauftrag — Adressänderung wegen Umzug

Nahtlose Postzustellung an neue Anschrift – So funktioniert der Nachsendeauftrag

Zeit sparen und den Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post rechtzeitig, online erteilen. So erreichen auch nach dem Umzug alle Postsendungen Ihre neue Adresse.

Adressänderung: Vor dem Umzug den Nachsendeauftrag erteilen, dann findet auch die Post Ihr neues Zuhause.

Nachsendeantrag vor Umzug stellen

Sie möchten umziehen und natürlich auch sicherstellen, dass Ihre Postsendungen zukünftig Ihre neue Adresse erreichen – doch von alleine funktioniert eine Nachsendung natürlich nicht.
Obwohl der Post Nachsendeauftrag vor geplanter Adressänderung einfach und schnell zu erledigen ist, wird er wegen dem anstehenden Umzug leider häufig vergessen. Wenn Sie es also zeitlich einrichten können, haken Sie diesen Punkt möglichst frühzeitig auf Ihrer Umzugs-Checkliste ab. Als Privatkunde oder Geschäftskunde haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können den Nachsendeauftrag entweder beim nächsten Mal in Ihrer Poststelle erteilen oder gleich hier, direkt in der eFiliale der Deutschen Post Ihren Nachsendeauftrag online einrichten.

Nachsendeauftrag für Privat- und Geschäftskunden — Wie viel kostet es?

Wegen Umzug, einer befristeten Adressänderung, Sterbefall oder Insolvenz / Betreuung − für den privaten Haushalt und auch für Gewerbekunden macht es schon einen  kleinen Unterschied, ob Sie den Nachsendeauftrag in Ihrer nächsten Filiale oder direkt von zuhause online einrichten. Laut Angaben der Deutschen Post betragen die Kosten des 6-monatigen Auftrags in einer Filiale für Privatkunden € 34,90 und für Geschäftskunden € 54,90. Gemäß folgender Tabelle können beide Parteien beim Online-Auftrag also nicht nur Zeit, sondern auch € 3,00 sparen.

Aktuelle Preisliste der Deutschen Post − Kosten für den Nachsendeauftrag:

Nachsendeauftrag:6 Monate12 MonatePost-Nachsendeservice
Privatkunden31,90 €uro (online)
34,90 €uro (Filiale)
seit 2025 entfallen Nachsendeauftrag für Privat
Geschäftskunden51,90 €uro (online)
54,90 €uro (Filiale)
seit 2025 entfallen Nachsendeauftrag für Gewerbe
Eilauftragzzgl. 10,00 €uro--
(Die oben genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer)

Post lagern als Alternative: Lagerservice bei befristeter Abwesenheit nutzen

Lagerservice:1 Monat3 MonatePost-Lagerservice
Privatkunden15,90 €uro (online)
17,90 €uro (Poststation)
entfallen Lagerservice Deutsche Post
Geschäftskunden24,90 €uro (online)
28,90 €uro (Poststation)
entfallen Lagerservice Deutsche Post
(Die oben genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer)

Wann sollte man den Nachsendeantrag stellen?

Idealerweise wird ein Nachsendeauftrag 2 – 3 Wochen vor dem Umzug, spätestens jedoch 5 Werktage vor einer geplanten Adressänderung erteilt. Natürlich kann man den Nachsendeantrag auch nach dem Umzug stellen, läuft dann jedoch Gefahr, dass einige Postsendungen noch im alten Briefkasten landen. Sollte es sich bei der dann fehlgeleiteten Post ausgerechnet um wichtige Briefsendungen handeln, wäre das nicht nur sehr ärgerlich sondern könnte ggf. auch teuer werden. Wer also spät dran ist, hat die Möglichkeit zusätzlich einen Eilauftrag zu buchen.

Tipp: Bevor der Umzug richtig losgeht, lieber jetzt den Nachsendeantrag online stellen.

Wie (oft) kann man den Nachsendeauftrag der Post verlängern?

Die alte Form einer Verlängerung für einen bestehenden Nachsendeauftrag gibt es leider nicht mehr. Sie haben nur noch die Möglichkeit, einen erneuten Auftrag für weitere 6 Monate zu erteilen.

Gut zu wissen: Die 6-monatige Verlängerung für den Post-Nachsendeauftrag ist nur noch durch eine erneute Auftragserteilung möglich. Bei den Wahlmöglichkeiten zwischen  Umzug, vorübergehende Abwesenheit, Sterbefall oder Insolvenz- und Betreuungsfall nutzen Sie bitte den gleichen Punkt wie bei beim ersten Mal.
Hier können Sie Ihren Nachsendeauftrag erneut erteilen.

Welche Bezeichnung ist eigentlich richtig?

Nach Angaben der Post gibt es zwischen den Begriffen wie Nachsendeantrag (veraltet), Nachsendeauftrag und Nachsendeservice keinen Unterschied. Sie müssen also keinen Antrag für Ihre Brief-Nachsendung stellen, sondern erteilen der Post einfach Ihren Auftrag – nach Möglichkeit vor Ihrem Umzug − dann funktioniert’s auch mit dem Service.

Gibt es eine kostenlose Möglichkeit der Nachsendung?

Ja, die gibt es. Es handelt sich hierbei um die kostenlose Umzugsmitteilung. Sie sorgt dafür, dass viele Ihrer Vertragspartner – wie z.B. Banken, Versicherungen, Verlage die Ihre alte Adresse bereits kennen – Ihre Post
direkt an Ihre neue Anschrift schicken können.
Sie brauchen nur Ihre alte und die neue Anschrift im Online-Formular eingeben, anschließend Ihre Angaben sorgfältig überprüfen und dann abschicken. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht in Ihrem angegebenen E-Mail-Postfach mit einem Bestätigungslink, den Sie einfach nur anklicken müssen – Fertig.
Allerdings ist diese Methode nach eigenen Angaben der Post als eine Ergänzung zum eigentlichen Nachsendeauftrag zu sehen. Bei Firmenumzügen und Sterbefällen ist von der Umzugsmitteilung gänzlich abzusehen.

Umzugs-Check

Der Online-Nachsendeservice der Deutschen Post AG macht's leicht und spart Zeit und Geld

Ab geht die Post …

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