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Abgeltungsteuer für Mietkaution — Zinsen werden besteuert

Abgeltungsteuer für Zinsen aus der Mietkaution – was Sie darüber wissen sollten

Seit dem 1. Januar 2009 ist sie fällig. Die 25 %ige Abgeltungssteuer für Kapitalerträge (Zinsen) aus Geldanlagen - auch für die Mietkaution.

Kapitalertragsteuer für Mietkaution: Zinsen aus einer Anlage der Kaution unterliegen der 25%igen Abgeltungsteuer.

Kapitalertragsteuer für Mietkaution

Für Kapitalerträge jeglicher Art, also auch für die erzielten Zinsen aus einer Anlage der Mietkaution, wird bereits seit dem 01. Januar 2009 eine pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) fällig. Die Bank gibt die Meldung darüber selbstständig an das zuständige Finanzamt- und führt die entsprechenden Beträge ab. Diese Form der Besteuerung gilt allerdings nur für Zinserträge, welche über dem gesetzlichen Sparerpauschbetrag liegen.

Wann wird die Abgeltungsteuer von den Zinsen der Mietkaution abgezogen?

Hat Ihr Vermieter Ihre Mietkaution auf einem Kautionskonto (Wichtig: getrennt von seinem Vermögen) angelegt, so wird der entsprechende 25%-ige Anteil Ihres Zinsertrages automatisch an das Finanzamt abgeführt. Einen Freistellungsantrag können Sie in diesem Fall – da das Mietkautionskonto auf den Namen Ihres Vermieters läuft – nicht stellen. Auf Ihr Verlangen hin, muss Ihr Vermieter jedoch die auszahlende Stelle auffordern, die Einbehaltung und Abführung der Abgeltungssteuer zu bescheinigen und ist verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung über die Höhe der abgeführten Beträge auszuhändigen. Dann können Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung, abgeführte Gewinne, welche innerhalb des Sparerpauschbetrages liegen, steuerlich geltend machen.

Sollten Sie als Mieter jedoch Kontoinhaber sein und Ihr Kautionssparbuch durch eine Abtretungserklärung an Ihren Vermieter verpfändet haben, können und sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Geldinstitut selbst durch einen Freistellungsantrag – max. in Höhe des Sparerpauschbetrages – von der Abgeltungsteuer befreien lassen.

Gut zu wissen: Der aktuelle Freibetrag beträgt für das Jahr 2020: 801 Euro (750 Euro Freibetrag plus 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete.

Auch für eine alternative Kautionsanlage können und sollten Sie, ebenfalls bedingt durch die Abtretung an Ihren Vermieter, den Freistellungsantrag – maximal in Höhe des Sparerpauschbetrages – zur Befreiung von der Abgeltungsteuer selber stellen.

Beispiel anhand einer alternativen Mietkaution für eine Einzelperson

Frau Muster hat eine Kautionssumme in Höhe von 1.000 Euro angelegt und an ihren Vermieter abgetreten. Sie bekommt Zinsen in Höhe von 2,35 % p. a. – also 23,50 Euro für das erste Jahr plus Zinseszinsen für jedes weitere Jahr. In ihrem Freistellungsantrag trägt sie somit einen Freibetrag von mind. 23,50 Euro ein.

Sollte sie bisher keine weiteren Geldanlagen getätigt haben, dann steht ihr im ersten Jahr für ggf. weitere Freistellungsanträge ein Rest-Freibetrag in Höhe von max. 777,50 Euro zur Verfügung.
(Der Rest-Freibetrag ergibt sich aus: 801 Euro abzgl. 23,50 Euro = 777,50 Euro)

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