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Definition der Miete und Erklärung der Mietarten

Definition unterschiedlicher Mietarten – Miete einfach und verständlich erklärt

Häufige Fragen zur Miete

Achtung – Miete ist nicht gleich Miete

Im Vergleich zu anderen monatlichen Zahlungen, ist der Mietzins wohl die höchste Ausgabe eines Mieters. Natürlich richtet sich die Höhe der Miete in erster Linie nach der Wohnlage und dann erst nach Größe und Ausstattung der angemieteten Räumlichkeiten. Gerade in Ballungsgebieten müssen Mieter daher meist tiefer in die Tasche greifen.
Aber Miete ist nicht gleich Miete. Häufig hört oder ließt man die unterschiedlichsten Begriffe. Wenn Sie die Definitionen der verschiedenen Mietarten nicht kennen, könnte das zu Missverständnissen führen. Hier finden Sie Antworten auf grundlegende Fragen, sowie geläufige Bezeichnungen zur Miete verständlich erklärt.

Was ist Miete?

Definition: Die Miete – auch Mietzins genannt – ist ein Entgelt, welches Sie bezahlen müssen, wenn Ihnen der Vermieter Wohnraum auf bestimmte Zeit – befristeter Mietvertrag – oder auf unbestimmte Zeit – unbefristeter Mietvertrag – zum Gebrauch überlässt.

Wie wird die Miete berechnet?

Die Höhe der Kaltmiete wird durch den Quadratmeterpreis x Quadratmeterzahl Ihrer Wohnfläche ermittelt. Mittels Mietspiegel erfahren Sie, ob der Quadratmeterpreis dem örtlichen Umfeld entspricht.

Was ist eine Kaltmiete?

Spricht man von der Kaltmiete, welche auch als Nettokaltmiete bezeichnet wird, sind die in Ihrem Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten nicht eingerechnet. – Z. B. für die Berechnung einer Maklercourtage oder der Mietkaution ist alleine Ihre Kaltmiete maßgeblich. Selten wird noch der Begriff Grundmiete verwendet.

Was ist eine Bruttokaltmiete?

Unter einer Bruttokaltmiete verstehen Sie Ihre Nettokaltmiete zzgl. Kosten für Heizung und Warmwasser.

Was ist eine Warmmiete?

Die Warmmiete (Bruttomiete) beinhaltet sämtliche, in Ihrem Mietvertrag aufgeführten, monatlichen Kosten – also die Kaltmiete und die Nebenkosten zusammengerechnet.

Was ist eine Untermiete?

Ihr Vermieter könnte selber Mieter sein, in der gleichen Wohnung oder Haus wohnen und Ihnen einen Teil seiner gemieteten Wohnräume (Untermietvertrag Zimmer) untervermieten oder z. B. wegen befristeter Abwesenheit den gesamten Wohnraum (Untermietvertrag ganze Wohnung) zur Verfügung stellen. In diesem Fall spricht man von einer Untermiete.

Was ist eine Gewerbemiete?

Für jede Art von Gewerbeflächen, ist eine Gewerbe-Miete zu zahlen. Im Gegensatz zur privaten Miete, kann der Vermieter von seinem Wahlrecht (Umsatzsteueroption) Gebrauch machen und die gewerbliche Miete mit einer Umsatzsteuer behaften. Sind Sie als Gewerbemieter zum Vorsteuerabzug berechtigt, können Sie, die mit Ihrer Gewerbemiete bezahlte Umsatzsteuer, mit der Umsatzsteuer Ihrer betrieblichen Einnahmen sofort verrechnen.

Hier noch einige nützliche Tipps zur Miete

Wann muss die Miete gezahlt werden?

Die Mietzahlung erfolgt in der Regel im Voraus und muss immer zum 01. Tag des neuen Monats auf dem Konto Ihres Vermieters verbucht sein. Bitte denken Sie daran, dass eine Überweisung bis zu 3 Banktage dauern kann – Sonn- u. Feiertage nicht mit einbezogen. Für die rechtzeitige Zahlung der Miete sind immer Sie verantwortlich – nicht Ihre Bank.

Wann darf man als Mieter die Miete einbehalten?

Wenn Sie als Mieter die Miete bzw. einen Teil Ihrer Miete einbehalten möchten, müssen dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Selbst verschuldete Mängel, wie z. B. Schimmelbildung, weil Sie nicht genügend lüften, gehören nicht dazu. Feuchtigkeitsschäden durch echte Bauwerksmängel, schwere Lärmbelästigung, Geruchsbildung oder andere unzumutbare Verhältnisse wären jedoch Gründe dafür.

Bevor Sie allerdings die Zahlung Ihrer Miete teilweise oder ganz einstellen, müssen Sie Ihren Vermieter durch eine schriftliche Mängelanzeige und Ankündigung der Mietminderung in Kenntnis setzen.

Was passiert, wenn man die Miete nicht bezahlen kann?

Egal aus welchem Grund – wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen, ist Ihr Mietverhältnis gefährdet. Damit droht die Gefahr einer Kündigung Ihres Mietvertrags gem. § 543 BGB, Abs. 2, Nr. 3(a) und (b) Satz 1 seitens Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung. Wenn Sie wissen, dass Sie knapp bei Kasse sind, haben Sie keine Angst und sprechen Sie bereits im Vorfeld mit Ihrem Vermieter. Sagen Sie ganz offen, wenn es zu einer Verzögerung oder zu einem Ausfall Ihrer Mietzahlung kommen kann.

Sind Sie in einem Arbeitsverhältnis, können Sie sich ggf. durch einen Kautionskredit, welcher sich ebenfalls für eine Finanzierung der Miete eignet, aus dieser unglücklichen Situation befreien. – Aber bitte auch nur dann, wenn Sie wissen, dass Sie die monatlichen Raten bezahlen können.

Eine andere Lösung wäre, dass Sie sich Ihre Mietkaution von Ihrem Vermieter zurückholen, indem Sie diese durch eine günstige Mietkautionsbürgschaft ablösen. Dadurch verfügen Sie wieder über Bargeld und können Ihre finanzielle Durststrecke überbrücken.

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