Die Abrechnung der Nebenkosten führt häufig zu Mißverständnissen
Bei Nebenkosten nicht austrixen lassen
Für viele Mieter erscheint die Nebenkostenabrechnung häufig nicht nur undurchsichtig sondern auch zu hoch. Besonders wenn es um Nachzahlungen aus der Abrechnung der Nebenkosten geht, bereitet sie jedes Jahr so manchem Mieter Kopfzerbrechen. Auch der Vermieter oder eine Hausverwaltung können sich bei der Berechnung der Nebenkosten mal irren – prüfen Sie als Mieter deshalb gründlich.
Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Eine Nebenkostenabrechnung ist eine Zusammenstellung der Nebenkosten, welche zusätzlich zu Ihrer sogenannten Kaltmiete anfallen.
Wann erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten?
Die Abrechnung der Nebenkosten muss jährlich erfolgen – normalerweise nach Beendigung der Kälteperiode. Da der Abrechnungsmodus für Nebenkosten von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich sein kann, sollten Sie sich mit Ihrem dafür zuständigen Ansprechpartner bei Ihrer Hausverwaltung oder direkt mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Dort wird man Ihnen genauere Auskunft erteilen können.
Kann die Nebenkostenabrechnung verjähren?
Als Mieter haben Sie selbstverständlich einen Anspruch auf die Abrechnung der Nebenkosten. Da die Verjährungsfrist der Nebenkostenabrechnung gem. § 195 BGB drei volle Kalenderjahre beträgt, sollten Ihnen die Abrechnungsunterlagen innerhalb dieses Zeitraumes durch den Vermieter übermittelt werden. Verstreicht diese Frist, können weder Sie, noch Ihr Vermieter einen Anspruch aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen. Daher senden Sie Ihrem Vermieter bei drohendem Fristablauf, eine Aufforderung zur Einsichtnahme in die Betriebskostenabrechnung per Einschreiben mit Rückschein.
Ist die Nebenkostenabrechnung zu hoch?
Ist die Abrechnung der Nebenkosten auffällig hoch, fragen Sie doch zuerst einfach die Nachbarn, ob ihnen die Nebenkostenabrechnung auch schon vorliegt und ob ihnen die abgerechneten Kosten ebenfalls zu hoch erscheinen. Vielleicht kommen Sie gemeinsam zu einer Erklärung. Als nächstes sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung und lassen sich die fragwürdigen Positionen erläutern. Kommen Sie zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis, wenden Sie sich an Ihren Mieterverein vor Ort.
Wenn Ihnen speziell Ihr Energieverbrauch zu hoch erscheint, könnte es vielleicht auch daran liegen, dass die Durchführung erforderlicher, energetischer Maßnahmen (z. B. Dämmung der Fassade, Fenster mit zeitgemäßer Isolierverglasung o. ä.) seitens Ihres Vermieters oder Ihrer Hausverwaltung versäumt wurde. Dann sollten Sie sich gleich an dieser Stelle über den Energieausweis informieren und wenn vor Beginn Ihres Mietverhältnisses versäumt, Ihren Vermieter einfach mal freundlich nach dem Energieverbrauch des Gebäudes und dem Energiepass fragen.