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Ratgeber Mietkaution — 38 Fragen & Antworten

Fragen zur Mietkaution? – Die Antworten finden Sie hier in unserem Ratgeber

Wenn Sie Fragen zur Mietkaution haben, finden Sie die richtigen Antworten in unserem Ratgeber.

Die Mietkaution: Ein wichtiges Thema, das viele Fragen aufwirft – in diesem Ratgeber finden Sie die Antworten.

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die gemäß Mietrecht im § 551 BGB geregelt ist. Wurde die Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution im Mietvertrag fixiert, ist sie für die Mietvertragsdauer in der vertraglich vereinbarten Form vom Mieter an den Vermieter zu übergeben. Keine Frage, dass eine hinterlegte Mietsicherheit nur dem vorsorglichen Zweck dienen darf, eventuelle Zahlungsansprüche des Vermieters aus dem gemeinsamen Mietverhältnis abzusichern. Eine andere Verwendung der Kaution ist ausgeschlossen.

Ganz gleich ob Sie die Traumwohnung längst gefunden–, einen Mietvertrag bereits unterzeichnet– und die Kaution schon hinterlegt haben oder vielleicht noch auf Wohnungssuche sind. In unserem Ratgeber finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Häufig gestellte Fragen zur:

  1. Mietkaution allgemein
  2. Kautionsrückzahlung
  3. Mietkaution als Bausparvertrag
  4. Mietkautionsbürgschaft

Kautions-Check

1. Mietkaution allgemein:

Wo ist die Mietkaution gesetzlich geregelt?

Die gesetzliche Regelung der Mietkaution findet sich im § 551 BGB. Dieser sagt aus:

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ist eine Mietkaution Pflicht?

Wenn Sie eine Immobilie mieten, besteht keine gesetzliche Pflicht, dass Sie eine Mietkaution zahlen müssen. Ihr Vermieter kann frei entscheiden, ob er eine Kaution haben möchte oder nicht. Wenn er eine Mietkaution fordert, muss die Vereinbarung darüber jedoch schriftlich im Mietvertrag verankert werden.

Tipp: Hat Ihr Vermieter versäumt, eine Kautionsleistung im Mietvertrag zu vereinbaren, müssen Sie keine Mietkaution zahlen. Damit sind alle Kautionsarten gemeint – auch Bürgschaften von Banken und Versicherungen. Eine nachträgliche Forderung des Vermieters oder der Hausverwaltung ist diesbezüglich unzulässig.

Kann man als Mieter die Zahlung der Mietkaution verweigern?

Als Mieter sollten Sie die Zahlung einer im Mietvertrag vereinbarten Mietkaution nicht verweigern, da Ihr Vermieter dadurch berechtigt ist, das Mietverhältnis gem. § 569 BGB, Abs. 2a zu kündigen, weil Sie sich nicht an die vereinbarte Vertragsform halten.

Gemäß § 569 BGB, Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Kündigung durch Nachzahlung der Kaution innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs, also mit Zustellung der Räumungsklage, unwirksam werden zu lassen.

Ausnahme für Nichtzahlung der Kaution:

Seit dem 13.10.2010 dürfen Mieter gemäß BGH-Urteil- VIII ZR 98/10 die Zahlung der Mietkaution verweigern, wenn der Vermieter keine insolvenzsichere Anlage der Kaution nachweist.

Ab wann muss die Mietkaution gezahlt werden?

Eine Kaution muss grundsätzlich immer erst ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, wenn der Mietvertrag beginnt.

Hat Ihr Vermieter eine Kautionszahlung mit Ihnen vereinbart und Sie erhalten die Schlüssel bereits vor dem offiziellen Mietbeginn, wird es in der Regel jedoch so gehandhabt, dass Sie dem Vermieter ebenfalls entgegenkommen und zumindest einen Teil der Mietkaution vorab bezahlen. – Vertrauen gegen Vertrauen …

Tipp: Da es bei angeblichen Vermietungen bereits häufiger zu Betrugsfällen gekommen ist, zahlen Sie niemals eine Mietkaution ohne Mietvertrag. Wenn Sie also noch keine, vom Vermieter unterzeichnete Mietvertrag-Ausfertigung in Ihren Händen halten, lassen Sie sich nicht durch fadenscheinige Argumente, zwecks Vorauszahlung der Kaution, unter Druck setzen.

Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen?

Für Wohnräume muss der Vermieter eine ihm als Kaution überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. – Damit beschreibt der § 551 BGB, Abs. 3 die Hinterlegung der Mietkaution auf einem Mietkautionssparbuch. Gib es z. B. mehrere Mietparteien, kann der Vermieter die Mietkaution alternativ auf einem speziellen Sammelkonto anlegen – das wäre ebenfalls richtig.

Wichtig: Der Vermieter muss die Kaution insolvenzgeschützt, also sicher und getrennt von seinem Vermögen anlegen. Genau darum haben Mieter gemäß BGH-Urteil IX ZR 132/06 das Recht bzw. die Pflicht zu prüfen, ob der Vermieter die Mietkaution richtig angelegt hat.

Ausnahme: Bei Vermietung von Wohnräumen in Studenten- oder Jugendwohnheimen sind Vermieter gem. § 551 BGB, Abs. 3, Satz 5 nicht verpflichtet, die Mietkaution zu verzinsen bzw. verzinst anzulegen.

Tipp: Haben Sie als Mieter, die Kaution fälschlicherweise auf das Privatkonto Ihres Vermieters überwiesen oder ihm den Betrag bar ausgehändigt, muss der Vermieter durch einen schriftlichen Anlage-Nachweis genau belegen, ob er die Kaution richtig angelegt hat. Gibt er darüber keine Auskunft, hilft in der Regel nur eine Aufforderung zum Nachweis über den Verbleib der Mietkaution, die Sie Ihrem Vermieter nachweislich per Einschreiben mit Rückschein senden sollten. Dadurch können Sie als Mieter zumindest nachhaltig für eine ordnungsgemäße und richtige Anlage der Mietkaution sorgen.

Wofür darf der Vermieter die Mietkaution verwenden?

In einem laufenden Mietverhältniss könnten z. B. Ansprüche durch Nichtzahlung der Miete entstehen. Ist die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, darf der Vermieter nach Ankündigung, die hinterlegte Mietkaution zum Ausgleich seiner Außenstände verwenden. Als Mieter sind Sie dann – gemäß § 240 BGB – zum erneuten Auffüllen der Kaution verpflichtet.

Ist der Mietvertrag beendet, könnten z. B. Ansprüche durch Schäden an der Mietsache selbst oder durch Verbindlichkeiten aus der Nebenkostenabrechnung seitens Ihres Vermieters hergeleitet werden. In solchen Fällen muss der Vermieter die Mietkaution noch nicht zurückgeben. Er darf den entsprechenden Teil einbehalten und mit seinen ermittelten Forderungen verrechnen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Für Wohnräume darf die Höhe der Mietkaution gem. § 551 BGB, Abs.1 maximal das dreifache der monatlichen Netto-Miete betragen. Für die Berechnung der Kaution spielen die im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten also keine Rolle. Eine höhere Kaution darf der Vermieter nicht verlangen.

Für Gewerberäume ist die Mietkaution zwischen Mieter und Vermieter in der Art, der Höhe und der Verzinsung frei verhandelbar. Weil es für die Gewerbekaution an einer gesetzlichen Regelung mangelt, ist auch die häufig kommunizierte 6 Monats-Regelung nicht bindend.

Mehr Info zur Gewerbe-Kaution

Wie funktioniert die Zahlung einer Barkaution richtig?

Verlangt Ihr Vermieter eine Barkaution, geben Sie ihm auf keinen Fall einen Barbetrag in die Hand. Entweder erfolgt die Zahlung der Kaution direkt in Ihrem Beisein auf ein Mietkautionssparbuch mit Sperrvermerk oder Sie eröffnen als Mieter selber ein Sparbuch, zahlen die Mietkaution darauf ein und treten sie durch eine Abtretungserklärung an Ihren Vermieter ab.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Überweisung der Kaution auf ein extra ausgewiesenes Mietkautionskonto des Vermieters. Auf keinen Fall darf die Kaution auf das Privatkonto des Vermieters überwiesen werden.

In dem Feld ‚Verwendungszweck‘ des Überweisungsträgers, ist der Begriff Mietkaution und ggf. die nähere Bezeichnung der Immobilie einzutragen. Bewahren Sie den entsprechenden Kontoauszug unbedingt als Zahlungsbeleg gemeinsam mit Ihrem Mietvertrag sorgfältig auf.

Tipp: Sollten Sie doch in die Verlegenheit kommen, dem Vermieter entgegen den Bestimmungen die Mietkaution in bar auszuhändigen, lassen Sie sich dafür sofort eine Quittung ausstellen. Auf der Quittung muss der gezahlte Betrag, der genaue Verwendungszweck, Ort und Datum und natürlich die Unterschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung ersichtlich sein. Ebenfalls ist wichtig, dass Sie wissen, was mit Ihrem Geld passiert – also wo und auf welches Konto die Kaution durch den Vermieter umgehend eingezahlt wird.

Ist eine alternative Anlage der Mietkaution zulässig?

Grundsätzlich: Mit der Mietrechtsreform vom 01. Sept. 2001 sind gemäß § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) neben Bürgschaften auch weitere Alternativen für die Anlage der Mietkaution zulässig.

Allerdings müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter einig sein, dass die Mietkaution nicht auf einem niedrig verzinsten Sparbuch angelegt werden soll. Gemäß § 551 BGB, Abs. 3, Satz 2, können Sie sich gemeinsam für ein alternatives, höher verzinstes Mietkautionskonto, aber auch für eine Mietkautionsbürgschaft entscheiden.

Sicherlich wäre es dann sinnvoll, wenn Sie als Mieter die Anlage der Mietkaution selbst übernehmen und durch eine Abtretungserklärung an Ihren Vermieter verpfänden. Dadurch erhält Ihr Vermieter die gewünschte Sicherheit, die Mietkaution ist vor einer Vermieterinsolvenz geschützt und als Mieter können Sie sich direkt von der Zahlung der Abgeltungsteuer für Zinserträge aus einer Anlage der Kaution befreien lassen. Ihr Vermieter spart sich den vollständigen Verwaltungsaufwand.

Ausnahme: Für Mieter einer Wohnungsbaugenossenschaft gibt es i.d.R. keine Alternativen zur Anlage der Mietkaution. Sie treten der Genossenschaft bei, indem Sie je nach Größe der Mietwohnung entsprechende Genossenschaftsanteile erwerben. Durch Ihren Erwerb der Anteile fließt Ihre Kaution in den Wirtschaftskreislauf der Wohnungsbaugenossenschaft ein und Sie sind als Mieter – je nach Satzung – am Gewinn und Verlust der Genossenschaft beteiligt.

Mehr Info zur Mietkaution Anlage

Kann man die Mietkaution in Raten zahlen?

Als Mieter sind Sie gem. § 551 BGB, Abs. 2 grundsätzlich berechtigt, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Dafür bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung im Mietvertrag. Die erste Kautionsrate ist erst fällig, wenn Ihr Mietvertrag beginnt. Die zweite und die dritte Rate ist jeweils in den beiden Folgemonaten, gemeinsam mit der Miete zu zahlen. Sollte Ihnen der Vermieter die Möglichkeit der Ratenzahlung verweigern und verlangen, dass Sie die Mietkaution auf einmal bezahlen, verstößt er damit gegen geltendes Recht.

Übrigens: Die Regelung der Ratenzahlung gilt auch für die Einzahlung der Mietkaution auf einem Kautionssparbuch.

Tipp: Zahlen Sie Kaution und Miete getrennt. So haben Sie separate Belege und können die Zahlungen später besser zuordnen.

Wie kann man die Mietkaution finanzieren?

 

Barkaution über Kreditinstitut finanzieren

Gute Bonität?: Wenn Sie wegen dringend benötigter Barkaution aber finanziellem Engpass eine Möglichkeit zur Finanzierung der Kaution suchen, können Sie bei sauberer Schufa und festem Gehalt, Ihre Mietkaution durch einen günstigen Kautionskredit finanzieren.

Mehr Info zum Kredit für Mietkaution

Schlechte Bonität?: Selbst wenn Sie durch einen negativen Schufa-Eintrag vorbelastet sind, können Sie die Mietkaution finanzieren. Als Arbeitnehmer haben Sie hier die Möglichkeit, unverbindliche und kostenlose Angebote für einen schufafreien Sofortkredit anzufordern.

Mehr Info zur Kaution trotz Schufa

Mietkaution bargeldlos finanzieren

Wenn Ihr Vermieter jedoch eine bargeldlose Form der Mietkaution akzeptiert, können Sie – bei positiver Schufa – die Bürgschaft einer Bank oder Versicherung als eine Art Finanzierung nutzen. Der Vorteil dabei ist, dass Sie lediglich einen Bruchteil Ihrer Kaution als Jahresgebühr bezahlen und Ihnen der Kautionsbetrag für andere Investitionen zur Verfügung steht. Gerade in Situationen, wie z. B. beim Wohnungswechsel, wo bereits viele andere Umzugskosten anfallen oder für geringer verdienende und arbeitslose Mieter, trägt diese Lösung zur finanziellen Entlastung bei. Da jedoch bei dieser Variante weder Geld angespart- noch verzinst wird, gibt es natürlich auch kein Geld zurück.

Mehr Info zur Mietkautionsbürgschaft

Tipp: Möchten Sie wissen, welche Finanzierung der Mietkaution für Sie am günstigsten ist, sehen Sie zuerst unseren ms24-Finanztest.

Mehr Info zum Mietkaution Finanztest

Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?

Ganz gleich aus welcher Anlage – gem. § 551 BGB Abs. 3 gehören die Zinsen der Mietkaution dem Mieter. Weil sie jedoch während der Mietvertragslaufzeit die Sicherheit erhöhen sollen, stehen die Zinsen erst einmal dem Vermieter zu diesem Zweck zur Verfügung. Wird der Mietvertrag ordnungsgemäß beendet, ohne das der Vermieter Zahlungsansprüche an den Mieter hat, muss er mit der Mietkaution auch sämtliche, aufgelaufenen Zinsen an den Mieter auszahlen.

Hinweis: Zinsen aus einer Anlage der Mietkaution unterliegen der Steuer. Lesen Sie mehr zum Thema Abgeltungsteuer für Kaution

Tipp: Möchten Sie erfahren, wieviel Zinsen Ihnen aus der Mietkaution zustehen, nutzen Sie unseren Zinsrechner.

Mehr Info zur Zinsberechnung für Mietkaution

2. Kautionsrückzahlung:

Wann entsteht der Anspruch auf eine Kautionsrückzahlung?

Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf eine Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug – das ist richtig. Bevor die Kautionsrückzahlung jedoch erfolgt, steht Ihrem Vermieter eine angemessene Frist zur Prüfung zu, ob er noch Forderungen aus Ihrem gemeinsamen Mietverhältnis hat, die er geltend machen kann.

Wie lange darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, ist die Kautionsrückzahlung noch nicht fällig – zumindest nicht vollständig. Ihr Vermieter darf gem. BGH VIII ZR 71/05 einen Teil in Höhe der zu erwartenden Kosten einbehalten. Der einbehaltene Teil der Kaution muss jedoch bis zur Rückgabe banküblich verzinst werden.

Für die Abrechnung der Nebenkosten hat Ihr Vermieter in der Regel ca. 3 – 6 Monate Zeit. Je nach Zeitpunkt Ihres Auszugs, kann die Frist auch kürzer oder länger sein. Die Abrechnung erfolgt, wenn dem Vermieter oder der Hausverwaltung die jährliche Betriebskostenabrechnung vorliegt. In der Regel findet die jährliche Ablesung und Abrechnung kurz nach Beendigung der Kälteperiode statt. Wenn Sie langjähriger Mieter waren, müsste Ihnen der Abrechnungszeitraum bekannt sein, ansonsten fragen Sie bitte nach.

Wann muss der Vermieter die Kaution nebst Zinsen zurückzahlen?

Bei einem unstrittigen Guthaben entsteht ein sofortiger Anspruch auf die Mietkaution Rückzahlung und der Vermieter muss Ihnen den entsprechenden Teil der Kaution sofort auszahlen. Spätestens jedoch nach Erledigung der Nebenkostenabrechnung, muss Ihnen der Vermieter Ihre vollständige Mietkaution zurückzahlen – wenn er keine rechtmäßigen Forderungen geltend machen kann. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht nur die Kaution selbst, sondern auch die aufgelaufenen Zinsen der Rückzahlungspflicht unterliegen. Zwecks Kontrolle können Sie hier die Kautionsückzahlung online berechnen.

Ausnahme: Die Kautionsrückzahlung aus Genossenschaftsanteilen gestaltet sich in der Regel anders als bei der herkömmlich angelegten Kaution. Kündigen Sie als Mieter das Mietverhältnis, ist darauf zu achten, dass Sie unter Umständen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft separat kündigen müssen, um eine Kautionsrückgabe erwarten zu können. Der Auszahlungsmodus kann erheblich länger sein als bei anderen Kautionsanlagen. Ein Zeitpunkt für die Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug, wird normalerweise in den Satzungsunterlagen der Wohnungsbaugenossenschaft benannt.

Übrigens: Behält Ihr Vermieter die Kaution unberechtigt zurück, können Sie als Mieter Verzugszinsen fordern. Ein rechtssicherer Musterbrief mit der Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution kann in diesem Fall- und bei drohendem Ablauf der Verjährungsfrist hilfreich sein.

Wie erhält man die Kaution zurück, wenn der Vermieter insolvent ist?

Den Anspruch auf eine Kautionsrückzahlung vorausgesetzt, können Sie im Falle einer Vermieterinsolvenz, Ihre Mietkaution gem. BGH-Urteil VIIIZR11-03 beim zuständigen Zwangsverwalter bis zur vollen Höhe zurückfordern.

Hat ein neuer Eigentümer die Immobilie aus dem Zwang erworben, ist dieser gem. BGH-Urteil XIIR13-10 zur Rückzahlung der Mietkaution verpflichtet.

Darf man als Mieter die Kaution mit der Miete verrechnen?

Gemäß Urteil vom LG München 14 S 5138/96 ist für Mieter das sogenannte Abwohnen der Mietkaution vor Auszug unzulässig. Sie müssen auf die offizielle Kautionsrückzahlung warten. Außer, Sie haben mit Ihrem Vermieter statt der Rückerstattung, eine Verrechnung von Kaution und Miete vereinbart – am besten schriftlich.

Mit welchen Forderungen kann der Vermieter die Mietkaution verrechnen?

Die Gründe für einen Einbehalt der Kaution, können bereits mit der Wohnungsabnahme bei Auszug vorliegen. Die vereinbarte, jedoch mangelhafte oder unterlassene Renovierung, Schäden an der Mietsache selbst, aber auch eine nicht besenreine Übergabe der Wohnung, liefern dem Vermieter bereits genug Gründe, die Mietkautionsrückzahlung noch nicht zu veranlassen oder schlimmstenfalls mit den daraus resultierenden Instandsetzungskosten zu verrechnen. Sollten sich Forderungen aus der Abrechnung der Nebenkosten zugunsten des Vermieters ergeben, darf er diese ebenfalls mit der Mietkaution verrechnen.

Wann verjährt der Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution?

Als Mieter sollten Sie darauf achten, dass die Frist der Verjährung auf den Anspruch einer Kautionsrückzahlung nebst aufgelaufener Zinsen nicht überschritten wird. Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Gleiches gilt für die Nebenkostenabrechnung.

Ein Beispiel, wie die Verjährungsfrist für die Rückzahlung der Kaution gerechnet wird, zeigt das Urteil vom LG Oldenburg, Az.: 4 T 93/13

Übrigens: Auch eventuelle Ansprüche Ihres Vermieters gegen Sie als Mieter, erlöschen erst nach Ablauf von 3 vollen Kalenderjahren.

Wie sichert ein Übergabeprotokoll die Rückzahlung der Kaution?

Eine TOP-Wohnungsübergabe ist die beste Voraussetzung für eine Mietkaution Rückzahlung. Um also Ihre Chancen auf eine spätere, vollständige Auszahlung der Kaution oder Rückgabe einer in Anspruch genommenen Bürgschaft von vornherein maßgeblich zu erhöhen, sollten Sie vor Einzug auf ein Übergabeprotokoll bestehen. Somit kann Ihr Vermieter die Schäden, welche bereits vor Bezug der Wohnung vorhanden waren, Ihnen als Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses im Rückgabeprotokoll nicht anlasten bzw. kein Einbehalt der Mietkaution für alte Mängel vornehmen. Als Mieter sollten Sie das entsprechende Protokoll zum jeweiligen Termin vorsorglich bereithalten. Wenn Sie eine Digitalkamera (z. B. in Ihrem Mobiltelefon) besitzen, sollten Sie nicht auf erforderliche Beweisaufnahmen verzichten. – Wer weiß später noch, was heute war …

3. Mietkaution als Bausparvertrag:

Wie funktioniert ein Bausparvertrag als Mietkaution?

Sie zahlen Ihre Mietkaution als Einmalzahlung zuzüglich der Abschlußgebühr in den Bausparvertrag ein. Lediglich bis zur Höhe Ihres Kautionsbetrags, wird der Bausparvertrag durch die mitgelieferte, kostenlose Abtretungserklärung gebührenfrei an Ihren Vermieter verpfändet. Der übrige Teil von Ihrem Bausparvertrag  bleibt unberührt.

Welche Bauspartarife eignen sich zum anlegen der Mietsicherheit?

Es gibt z. B. einen interessanten Tarif bei der BHW Bausparkasse, den man speziell für eine Anlage der Mietkaution nutzen kann. Das Ziel dabei ist, sich einen Top-Sollzins für zukünftigen Immobilienerwerb zu sichern.

Mehr Info zum BHW Bausparvertrag als Mietkaution

Kann man den Bauspartrag von einem Mietverhältnis in das nächste übertragen?

Während der gesamten Vertragslaufzeit, können Sie den Bausparvertrag von einem Mietverhältnis zum nächsten übertragen – die Freigabe der Verpfändung seitens Ihres vorherigen Vermieters natürlich vorausgesetzt.

Kann der Bausparvertrag trotz Abtretung der Mietkaution weiterhin bespart werden?

Da nur der eingezahlte Teil der Mietkaution an Ihren Vermieter abgetreten wird, kann Ihr Bausparvertrag parallel von Ihnen weiter bespart werden. Als Angestellte(r), können Sie selbstverständlich die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers in den Bausparvertrag einfließen lassen. Je nach Einkommen, besteht ggf. auch ein Anspruch auf staatliche Förderung (Wohnungsbauprämie).

Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution einzieht?

Sollten Sie während der Laufzeit Ihres Bausparvertrags, das Mietverhältnis beenden und Ihr Vermieter die Kaution wegen mangelhafter Wohnungsübergabe oder offener Zahlungen aus der Nebenkostenabrechnung einziehen, wäre Ihr Anspruch auf eine Bonusverzinsung dahin. Bei ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung, besteht jedoch keine Gefahr.

Kann man einen Bausparvertrag als Mietkaution online abschließen?

Im Internet-Zeitalter natürlich kein Problem. Sie können den Bausparvertrag zwecks Anlage der Mietkaution problemlos online abschließen.

Mehr Info zum Bausparkonto als Mietkautionskonto

4. Mietkautionsbürgschaft:

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur üblichen Barkaution. Sie zahlen im Verhältnis zur normalen Kautionssumme – diese kann gem. § 551 BGB bis zu drei Monatskaltmieten betragen – lediglich einen geringen Jahresbeitrag und behalten die Kaution für andere wichtige Investitionen, wie z. B. für Ihren Umzug.

Dafür erhält Ihr Vermieter von Ihnen eine sogenannte Bürgschaftsurkunde, mit welcher sich ein Geldinstitut durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber Ihrem Vermieter verpflichtet, die Zahlung der Mietkaution im Schadenfall zu übernehmen. Dadurch genießt der Vermieter den gleichen Schutz wie bei einer Barkaution.

Für den Abschluss einer Mietbürgschaft gibt es jedoch nicht nur die alt bekannten Bankbürgschaften unterschiedlicher Geldinstitute – zwischenzeitlich stehen Ihnen dafür auch einige Anbieter für Mietkautionsbürgschaften und Mietkautionsversicherungen zur Verfügung.

Für wen ist eine Mietkautionsbürgschaft geeignet?

Die Mietkautionsbürgschaft wurde für eine bargeldlose Absicherung der Mietkaution konzipiert und ist daher, sowohl für private und gewerbliche Mieter, als auch für deren Vermieter bestens geeignet. Alle Vertragsparteien haben Sicherheit und Flexibilität im gleichen Maße.

Ausnahme: Banken und Versicherungen übernehmen keine Mietkautionsbürgschaft für Mieter mit einer schlechten Schufa.

Lösung: Barkaution über einen schufafreien Kredit-Antrag.

Ab wann- und wie lange ist eine Kautionsbürgschaft gültig?

Die Mietkautionsbürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde in Kraft und ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, bis Ihre Kautionspflicht als Mieter von Ihrem Vermieter aufgehoben wird. Das bedeutet, wenn der Mietvertrag beendet ist und Ihr Vermieter keine Ansprüche mehr hat, wird die Bürgschaftsurkunde einfach zurückgesendet und es erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Alternativ können Sie als Mieter den Vertrag jederzeit kündigen, in dem Sie die Bürgschaft zurücksenden und bei Ihrem Vermieter die Kaution in anderer Form als Sicherheit hinterlegen.

Welche Vorteile bietet die Kautionsbürgschaft gegenüber einer Barkaution?

Vorteile für den Mieter:

• Sie behalten Ihre Mietkaution zur freien Verfügung

• Kein Risiko der ausfallenden Rückerstattung durch einen Insolvenzfall des Vermieters

• Schneller Onlineantrag in 3 Minuten

• Kein Dispo, Kredit oder Bankbürgschaft der eigenen Hausbank erforderlich – dadurch wird Ihre Kreditlinie nicht belastet

• Keine Wartezeiten

Vorteile für den Vermieter:

• Keine Kosten für Kontoeröffnung und Kontoführung, sowie keine Zins- und Steuerabrechnung

• Die Bonität des Mieters wird kostenlos geprüft

• Kein Abwohnen der Kaution möglich

• Schnellere Neuvermietung, da finanzielle Hürden für einen Wohnungswechsel genommen werden

Was passiert, wenn die Mietkaution bei Auszug vom Vermieter eingefordert wird?

Im Schadenfall (z. B. Mietrückstände, Schäden an der Mietsache) zahlt die Versicherung oder Bank dem Vermieter die geforderte Kautionssumme aus – sofern der Schaden gerechtfertigt ist. Als Mieter haben Sie i.d.R. die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen handfeste Beweise vorzulegen, um die Auszahlung zu verhindern. Anderenfalls wird die Kaution ausgezahlt und muss von Ihnen als Mieter an die Versicherung oder Bank zurückerstattet werden. Wenn Sie also Ihr Mietverhältnis vertragsgemäß und ohne Verbindlichkeiten beenden, brauchen Sie keine Befürchtungen haben.

Ausnahme: Wurde eine „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ vereinbart, zahlt der Bürge im Schadenfall sofort an den Vermieter aus. Dann liegt es im Nachhinein bei Ihnen zu beweisen, dass die Auszahlung ungerechtfertigt war.

Kann eine bereits geleistete Mietkaution (z. B. Sparbuch, Barkaution) in eine Kautionsbürgschaft umgewandelt werden?

Ja, wenn der Vermieter sein Einverständnis gibt. Diese Umwandlung kann ebenfalls online vorgenommen werden. Sobald der Vertrag zwischen einer Versicherung oder Bank mit Ihnen als Mieter zustande gekommen ist und die Kautionspolice ausgehändigt wurde, kann Ihnen der Vermieter Ihre Mietkaution wieder auszahlen.

Was ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?

Diese Form der Mietbürgschaft schließt man als Mieter meistens nur auf ausdrückliches Verlangen des Vermieters ab. Der Sinn und Zweck einer Bürgschaft auf erstes Anfordern liegt darin, dem Vermieter im Schadenfall schnellst möglich die vereinbarte Kautionssumme auszahlen zu können. Die Möglichkeit einer Einrede der Vorausklage steht dem Bürgen in der Regel nicht zu. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht erst erfolglos versucht haben muss, seinen Anspruch bei Ihnen, seinem Mieter durchzusetzen, sondern das Ihr Bürge seitens des Vermieters sofort in Anspruch genommen werden kann. Wird also eine Zahlung des Bürgen „auf erstes Anfordern“ vereinbart, so hat der Bürge eine besonders risikoreiche Haftung im garantie-ähnlichen Sinne übernommen. Bei unrechtmäßiger Forderung der Mietkaution muss der Vermieter die Kaution Ihrem Bürgen jedoch zurückerstatten.

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?

Da es verschiedene Anbieter gibt, sind − was die Kosten für eine Mietkautionsbürgschaft betrifft − die Angebote ebenfalls unterschiedlich. Eine Kautionsbürgschaft können Sie bereits ab einer Jahresprämie von 3,5 Prozent erhalten. Die Beiträge der einzelnen Bürgschaften differieren je nach Kautionsbetrag und Mietdauer. Mit unserem Mietkautionsrechner werden Sie jedoch sehr schnell herausfinden, wer für Sie der kostengünstigste Anbieter ist. Bei allen Anbietern wird der Jahresbeitrag von Ihrem angegebenen Konto abgebucht und ist erstmalig mit Ausstellung der Kautionspolice zur Zahlung fällig.

Jetzt Kosten für Kautionsbürgschaft berechnen

Wie kann man eine Mietkautionsbürgschaft kündigen?

Eine Mietkautionsbürgschaft kann jederzeit zurückgesandt und somit gekündigt werden. Die Abrechnung erfolgt taggenau. Bitte vergessen Sie nicht, dass Ihr Vermieter bei Fortführung Ihres Mietverhältnisses, eine Mietkaution (Barkaution, Sparbuch etc.) in gleicher Höhe erhalten muss.

Welche Vorteile bietet die Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung im Vergleich mit einer Bankbürgschaft?

Die Jahresgebühr für eine Bankbürgschaft Ihrer Hausbank, könnte günstiger sein als für die Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung. Dennoch sollten Sie bedenken, dass Ihr Kreditrahmen (Dispo) um die Höhe Ihres Kautionsbetrages schrumpfen kann, wenn Sie eine Bankbürgschaft Ihrer Hausbank in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie im Bedarfsfall − also bei Beanspruchung einer Kontoüberziehung − in Ihrer ursprünglichen Liquidität durch Ihre Bank eingeschränkt werden können. Durch den unabhängigen Abschluss einer Mietkautionsversicherung oder einer Online-Bankbürgschaft, behalten Sie Ihre volle Liquidität bei Ihrer Bank, können also in diesem Zusammenhang weiterhin über Ihre Kreditlinie verfügen.

Was muss man bei einem Wohnungswechsel beachten, wenn bereits eine Kautionsbürgschaft vorhanden ist?

Nachdem Sie als Mieter die Wohnung gekündigt haben und der Vermieter keine Ansprüche aus Ihrem Mietverhältnis geltend gemacht hat, händigt Ihr Vermieter die Bürgschaftsurkunde an Sie aus. Sie schicken die Bürgschaftsurkunde zurück und der Vertrag wird tagesgenau abgerechnet. Zwecks Vergleich und Bestellung einer neuen Bürgschaft für die nächste Wohnung, steht Ihnen der mietersparstrumpf24 gern wieder zur Verfügung.

Wie funktioniert der Antrag für eine Kautionsbürgschaft?

Die Beantragung auf Reservierung oder Abschluss Ihrer Kautionsbürgschaft erfolgt online. In den Online-Formularen der verschiedenen Anbieter, werden nur wenige Angaben benötigt, um auch gleich die Bonität prüfen zu können. Dies erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Bei einem positiven Ergebnis, erhalten Sie entweder eine Reservierungsbestätigung, bzw. füllen Sie den Online-Antrag einfach weiter aus. Nach Eingang und Registrierung Ihres Antrags ist Ihre Bürgschaftsurkunde spätestens in 3 Werktagen bei Ihnen. Diese können Sie dann Ihrem Vermieter überreichen.

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Übrigens: Fehlende, qualifizierte Fragen zur Mietkaution ergänzen wir mit unserer Antwort gerne in einer der oben aufgeführten Rubriken.

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