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Informationen zum Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis – Richtwert und Prognose für Ihren Energieverbrauch

Der Energieausweis für Wohngebäude zeigt Mietern und Käufern einen Richtwert, mit welchem Energieverbrauch bei der entsprechenden Immobilie zu rechnen ist.

Energieausweis ist vorgeschrieben

Der Energieausweis wurde seit dem 01. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Durch diese Maßnahme sollen auch Eigentümer von Wohngebäuden je nach Ausweisart dokumentieren, ob der Richtwert für den Energiebedarf / Energieverbrauch ihrer Immobilie eingehalten wird und vor Vermietung, Verkauf oder Verpachtung den Energieausweis potenziellen Interessenten zugänglich machen. Diese erhalten somit einen ungefähren Richtwert für ihre zukünftigen Betriebskosten. Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) gültig.

Welcher Energieausweis ist für welches Wohngebäude vorgeschrieben?

Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2008 zur Pflicht  geworden – für später errichtete Wohngebäude seit dem 01. Januar 2009.
Da es den Energieausweis für Wohngebäude in zwei unterschiedlichen Ausführungen gibt, muss man bei den Berechnungsarten zwischen dem Energieverbrauch und dem Energiebedarf unterscheiden.

Bis einschließlich 30. September 2008 bestand für Immobilienbesitzer generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsbasierten Energieausweis.

Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit dem Jahr 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Wie erkennt man den Energieverbrauch oder Energiebedarf des Wohngebäudes?

Ein wichtiges Merkmal ist die Farbskala (obige Abb.) auf dem Energieausweis. Durch den Farbverlauf von Grün, über Gelb bis Rot können Sie erkennen, wieviel Energie das Gebäude für Heizung und Warmwasser benötigt. Je nach Zulässigkeit des Ausweises, wird entweder der reale Energieverbrauch oder der theoretische Energiebedarf des Gebäudes eingetragen. Orientiert sich der angezeigte Pfeil mehr im grünen Bereich, ist auch der Energiewert wortwörtlich im günen Bereich. Befindet sich der Pfeil mehr im roten Bereich, ist demzufolge mit höheren Energiekosten zu rechnen.

Die seit dem 1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweise beinhalten eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Je weiter vorn sich der vermerkte Buchstabe im Alphabet befindet (z. B. der Buchstabe A oder B), umso besser die Energieeffizienz des Gebäudes. Je weiter hinten sich der Buchstabe im Alphabet befindet (z. B. G oder H) umso schlechter ist es um den Energiewert des Hauses bestellt.

Warum sollte man vor einer Vertragsunterzeichnung nach dem Energieausweis fragen?

Wer möchte schon gern einen Energiefresser mieten oder kaufen? Für eine verlässliche Prognose Ihrer zukünftigen Energiekosten, benötigen Sie daher als Mieter oder Käufer einen Nachweis um zu sehen, ob der Richtwert für den Energieverbrauch oder Energiebedarf Ihrer Immobilie eingehalten wird. Haben Sie also keine Scheu und lassen Sie sich vor einer Vertragsunterzeichnung den entsprechenden Energieausweis vorlegen. – Es ist Ihr gutes Recht!

Übrigens: Vermieter dürfen die Kosten, welche zur Erstellung des Energieausweises anfallen, nicht auf die Mieter umlegen.

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