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Miete und Nebenkosten

Nebenkosten sind Betriebskosten, die jedes Jahr mehr kosten - oder?

Nebenkosten zur Miete

Nebenkosten richtig zuordnen

Wer Mieter ist, zahlt für seine angemietete Wohnfläche – ob Haus oder Wohnung – die entsprechende Miete plus Nebenkosten. Doch welche Kosten gehören wozu und wie wird abgerechnet? Was Mietnebenkosten sind und um welche Kosten es sich bei den Nebenkosten in der Miete handelt, erfahren Sie daher im folgenden.

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten sind in Ihrer Warmmiete enthalten und werden auch als Mietnebenkosten oder Betriebskosten bezeichnet. Miete und Nebenkosten zahlen Sie gemeinsam, wobei die Nebenkosten in der Regel als monatlicher Abschlag zu sehen sind. Ihr endgültiger Verbrauch und die Betriebskosten des Gebäudes in dem Sie wohnen, werden jedes Jahr durch eine Nebenkostenabrechnung – welche, fachlich richtig, auch als Betriebskostenabrechnung bezeichnet wird – endabgerechnet.

Welche Kosten gehören zu den Mietnebenkosten?

Grundsätzlich alle Kosten, die in Ihrem Mietvertrag als Nebenkosten aufgeführt sind. Ein Teil der Nebenkosten bezieht sich auf Ihrer direkten Verbrauch, der andere Teil der Nebenkosten wird im sogenannten Umlageverfahren – u. a. Gesamtverbrauch dividiert durch die Anzahl der Mieter – berechnet. Dazu gehören z. B.:

• Heizkosten (Ihr direkter Verbrauch)

• Warm- u. Kaltwasser (Ihr direkter Verbrauch)

• Kaltwasser – z. B. Bewässerung der Außenanlagen (Umlage)

• Gemeinschaftsstrom – für die Beleuchtung / Stromabnahme der Räume und Flächen, die von allen Mietern genutzt werden können wie z. B.: Außenbeleuchtung / Hauseingang, Treppenhaus, Fahrstuhl, Zugänge zu Kellerräumen und Dachboden, Wäsche- u. Trockenraum, Außensteckdose u.s.w. (Umlage)

• Grundsteuer (Umlage)

• Straßenreinigung (Umlage)

• Müllabfuhr (Umlage)

• Kanal- Schmutzwasserentwässerung (Umlage)

• Wartung der Heizungsanlage (Umlage)

• Schornsteinfeger / Emissionsschutzmessung (Umlage)

• Gemeinschaftsantenne / Satellitenanlage (Umlage)

• Hausmeister (Umlage)

• Gebäudereinigung (Umlage)

• Versicherungen: Wohngebäudeversicherung / Haftpflichtversicherung (Umlage)

• Verwaltungskosten (Umlage) – entfällt bei öffentlich geförderten Wohnungsbau

• Instandhaltungs – u. Instandsetzungskosten (Umlage) – entfällt bei öffentlich geförderten Wohnungsbau

Welche Nebenkosten gehören nicht zum Mietvertrag?

Wenn Sie z. B. für Ihren Wohnraum die Energieversorgung durch Strom und Gas selber bei Ihrem örtlichen Energieversorger an- und abmelden müssen, haben diese Kosten nichts mit den aufgeführten Nebenkosten in Ihrem Mietvertrag zu tun. Zwar handelt es sich hierbei auch um Nebenkosten, nur wird der Versorger in diesem Fall direkt mit Ihnen abrechnen. Weil die Energiekosten immer teurer werden, sind Sie gut beraten, wenn Sie sich von Anfang an für günstige Energie entscheiden. So können Sie zumindest einen Teil Ihrer Nebenkosten sparen.

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