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Wohnungsmarkt — Was die Mietpreisbremse bringen soll

Mietpreisbremse für Wohnungsmarkt

Um Mieter vor absurden Mietpreissteigerungen am Wohnungsmarkt zu schützen, tritt am 01.06.2015 die Mietpreisbremse in Kraft.

Idee der Mietpreisbremse: Schutz für Mieter gegen Wuchermieten in Ballungsgebieten.

Mietpreisbremse gegen teuren Wohnraum

Am 1. Juni 2015 ist Deutschlands Mietpreisbremse mittels Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten. Betroffen sind Wohnungen, welche dem Wohnungsmarkt zwecks Wiedervermietung zur Verfügung stehen. Sie gilt jedoch nicht für alle neu geschlossenen Mietverträge und grundsätzlich nicht für die Vermietung gewerblicher Immobilien. Die gesetzliche Regelung der Mietpreisbremse findet sich im § 556 d des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Was bringt das neue Gesetz für Mieter und Vermieter und wo findet es Anwendung?

Was wird durch die Mietpreisbremse anders?

Vor der Mietrechtsnovelle vom 01.06.2015, konnten Vermieter bei einem Mieterwechsel die Höhe der Miete in dem neu abzuschließenden Mietvertrag quasi frei bestimmen. Das führte, besonders in die mit Wohnraumknappheit belasteten Ballungsgebieten, zu überteuerten Mieten. − Damit ist jetzt Schluss.

Seit Einführung der Mietpreisbremse am 01.06.2015, darf die Mietpreiserhöhung für wiedervermieteten Wohnraum maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend renovierte Wohnimmobilien sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wo ist die Mietpreisbremse gültig?

In Städten und Gemeinden mit Wohnungsknappheit. Allerdings nur, wenn die zuständige Landesregierung entsprechende Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung mit einer Preisbremse belegt hat.

Nach welchen Kriterien kann die Mietpreisbremse festgelegt werden?

Herrscht in einem Gebiet eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen, kann das jeweilige Bundesland per Rechtsverordnung für die entsprechende Stadt oder Gemeinde festlegen, ob die Bremse gegen überhöhte Mieten greifen soll. Dies kann der Fall sein wenn

1. die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt,
2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,
3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder
4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.

Wann greift die Mietpreisbremse nicht?

Natürlich gibt es, wie bei den meisten Regelungen, auch bei einer Mietpreisbremse einige Ausnahmen. Um Investoren für den Neubau von Wohnimmobilien nicht den Anreiz zu nehmen, sind diese Wohnungen nicht von der Preisbremse betroffen. Ebenso wenig betroffen sind umfassend renovierte Wohnungen. Hier muss mindestens ein Drittel des Objektwertes in die Sanierung eingeflossen sein. Zu dieser baulichen Maßnahme zählt nicht nur die energetische Sanierung durch zeitgemäße Verbesserung der äußeren Fassade nebst Fenstern, sondern auch die Investition in Heizung / Sanitär, Elektrik und Fußböden.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse?

Hat eine Landesregierung für eine bestimmte Region in ihrem Bundesland beschlossen, die Mietpreisbremse zu ziehen, so ist die Einschränkung der Mietpreiserhöhungen in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde auf eine Dauer von 5 Jahren begrenzt − vorerst.

Wer hat Vorteile von einer Preisbremse gegen überteuerten Wohnraum?

Wer als Alleinstehender (Single), Geringverdiener oder Student in einer Großstadt − besonders in Ballungsgebieten − auf Wohnungssuche ist, findet selten eine bezahlbare, aber dennoch hochwertig ausgestattete Wohnung. Um auch diesen Menschen eine faire Chance zu bieten, sich solchen Wohnraum leisten zu können, wurde die Mietpreisbremse eingeführt. − So die Theorie.
In der gängigen Praxis ist es jedoch eher vorstellbar, dass viele Vermieter gut verdienende Mieter vorziehen und Geringverdiener das Nachsehen haben. Dann hätte diese Preisbremse ihr Ziel verfehlt.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse in der Praxis wirklich?

Berichtet wurde über die Mietpreisbremse bereits reichlich. Doch wie sieht die Praxis für Mieter nun wirklich aus? Welche Erfahrungen haben Mietsuchende mit den Vermietern in Ballungsgebieten mit Wohnungsknappheit gemacht? Greift die Preisbremse oder ist es genauso schwierig wie vorher auch− oder vielleicht sogar noch schwieriger, die Traumwohnung zu finden? Da man nur aus der Praxis lernen kann, wäre es gut zu wissen, was uns erfahrene Mieter berichten könnten.

Schreiben Sie uns als Mieter Ihre Erlebnisse bei der Wohnungssuche. Gemeinsam mit anderen Lesern freuen wir uns auf Ihre Kommentare, die wir gern hier veröffentlichen.

Herzlichst,

Ihre Redaktion
mietersparstrumpf24

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