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Abgeltungsteuer für Mietkaution

Seit dem 1. Januar 2009 ist sie fällig. Die 25%ige Abgeltungssteuer für Kapitalerträge (Zinsen) aus Geldanlagen - auch für die Mietkaution.

Alle Erträge aus Geldanlagen unterliegen der Abgeltungsteuer – somit auch die Zinsen aus der Anlage einer Mietkaution. Pauschal werden 25 Prozent der Zinsgewinne von der jeweiligen Bank an das Finanzamt überwiesen. Hat man als alleinstehender Mieter die Mietsicherheit jedoch selber angelegt und zum Beispiel mittels Abtretungserklärung an den Vermieter verpfändet, kann man sich bei der Bank durch einen Freistellungsauftrag für Zinsgewinne bis zu 1.000 Euro von dieser Steuer befreien lassen – Verheiratete übrigens bis 2.000 Euro. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2023. Zuvor waren es 801 Euro für alleinstehende Personen und 1.602 Euro für Verheiratete. Außerdem schlägt noch der fragwürdige Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent zu Buche. Auch kann noch ein, vom jeweiligen Bundesland abhängiger Prozentsatz an Kirchensteuer anfallen.

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