Stichtag 01.07.2022 » Weil die EEG-Umlage entfällt, jetzt einfach die Zwischenablesung vornehmen und den Zählerstand von Ihrem Stromzähler dem Energieversorger schriftlich mitteilen. So können Sie bei der nächsten Verbrauchsabrechnung einer Schätzung entgehen.
01. Juli 2022 – EEG-Umlage entfällt
0 Kommentare