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EEG-Umlage entfällt — Was passiert ab dem 01. Juli 2022?

EEG-Umlage entfällt ab 01. Juli 2022

Das Erneuerbare Energien Gesetzt ändert sich. Ab dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage.

Erneuerbare-Energien-Gesetz: EEG-Umlage entfällt – Stromzähler am 01. Juli 2022 ablesen.

Stichtag 01. Juli 2022 − EEG-Umlage entfällt

Am 28.04.2002 hat die Bundesregierung den Entfall der EEG-Umlage ab dem 01. Juli 2022 beschlossen. Heute ist es also soweit. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hervorgehende EEG-Umlage ist ab sofort Geschichte und die Kilowattstunde (kWh) soll um 4,43 Cent inkl. MwSt. günstiger werden. Bei den heutigen Strompreisen nur ein kleiner Wermutstropfen, aber besser als nichts. Vielen Energienutzern wird diese Information sehr wahrscheinlich aus den Medien bekannt sein. Einige nutzen die Nachricht zu ihren Gunsten, andere nicht. Jeder nach seiner Fasson.

Entlastung pünktlich nutzen − Stromzähler-Zwischenstand am 01. Juli 2022 notieren

Damit Ihr Energieversorger Ihre nächste Jahresabrechnung korrekt berechnen kann, wäre es hilfreich den Zwischenstand Ihres Stromzählers noch am heutigen Tag (spätestens am 02. Juli 2022) abzulesen. Durch die anschließende, schriftliche Übermittlung Ihrer Daten, können Sie Ihrem Stromlieferanten helfen eine faire Abrechnung zu erstellen. Ansonsten muss der Stromversorger schätzen, ab welchem Zählerstand er die 4,43 Cent inklusive Mehrwertsteuer je Kilowattstunde in Abzug bringt. Die Frage die sich hierbei stellt ist, ob die Stromabrechnung dann zu Ihren Gunsten oder zum Vorteil des Stromversorgers ausfällt?

Nebenbei bemerkt: Vielleicht sollten wir uns in diesem Zusammenhang gleich einmal mit einer wesentlich günstigeren und gesünderen Energietechnologie beschäftigen und, wenn technisch so umsetzbar wie beschrieben, auch einfordern. Hierzu haben wir bereits den Artikel über Andrea Rossi veröffentlicht.

Was passiert, wenn ich den Ablesezeitpunkt 01./2. Juli 2022 verpasst habe?

Je mehr Tage seit dem 01. Juli 2022 vergehen, umso größer wird der Zeitraum für die Schätzung, ab wann bzw. zu welchem Zählerstand die 4,43 Cent inkl. MwSt. je kWh in Abzug gebracht werden. Wir können das nicht mit Bestimmtheit sagen und auch keine Gewährleistung dafür geben, aber die Vermutung liegt hierbei sehr nahe. Wichtig ist, dass Sie das genaue Datum Ihrer Zwischenablesung in Ihrem Schreiben notieren.

Wenn Sie nichts dem Zufall überlassen- und eine Mitteilung an Ihren Stromversorger senden möchten, ist es dabei wichtig, dass Sie in Ihrem Schreiben folgende Daten nennen:

– Kunden-Nr.
– Vertragskonto-Nr.
– Zähler-Nr.
– Verbrauchsstelle (Beispiel: Musterstr. 1)
– Zählerstand: XX.XXX kWh

Die Daten können Sie z. B. aus Ihrer letzten Abrechnung entnehmen.

Hier ein Beispiel / Muster-Brief:

M. Mustermann • Musterstr. 1 • 12345 Musterhausen

Bezeichnung Ihres Stromversorgers
Strasse und Hausnummer Ihres Stromversorgers (alternativ: Postfach)

Plz und Ort

– Einwurfeinschreiben – (Beispiel)
– persönlicher Einwurf – (Beispiel)

Musterhausen, den 01.07.2022

Entfall EEG Umlage / Zähler-Nr.: Ihre Zählernummer
Kunden-Nr.: Ihre Kundennummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen selbstverständlich bekannt ist, entfällt ab dem 01. Juli 2022 die EEG-Umlage in Höhe von
4,43 Cent inkl. MwSt. je Kilowattstunde. Alle Energieversorger müssen diese bisherige Umlage bei
Ihren Kunden vollumfänglich in Abzug bringen.
Um Ihnen die Berechnung zu erleichtern und damit es mit der kommenden Jahresabrechnung bei
meinem / unseren Vertragskonto „Ihr Vertragskonto“ zu keiner Schätzung kommt, erlaube(n) ich mir / wir uns, Ihnen
meinen / unseren Zählerstand (Stromzähler-Nr.: „Ihre Zählernummer“) für die Verbrauchsstelle „Bezeichnung Ihrer Verbrauchsstelle“
vom 01. Juli 2022 hiermit zu übermitteln. Dieser lautet wie folgt:

XX.XXX kWh

Ich / Wir hoffe(n), Ihnen für meine / unsere nächste Jahresabrechnung behilflich sein zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

M. Mustermann

Ende Musterbrief

Möchten Sie dieses Schreiben verwenden, können Sie die Zeilen kopieren und in ein Word-Dokument einfügen. Dann passen Sie es einfach für Ihre Bedürfnisse an. Dann rein in den Briefumschlag und entweder persönlich (- persönlicher Einwurf -) oder mit der Post (- Einwurfeinschreiben -) an den Stromversorger.

Wichtig: Es besteht keine Pflicht, den Energieversorger anzuschreiben. Dieses Schreiben inklusive Musterbrief dient nicht als Rechtsberatung. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit / Vollständigkeit kann seitens mietersparstrumpf24 nicht übernommen werden.

Herzlichst,

Ihre Redaktion
mietersparstrumpf24

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