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Kautionskasse leer − Welche Lösung hilft, wenn das Geld für die Mietkaution fehlt

Kein Geld für Kaution: Ist die Kautionskasse leer, hilft ein Kredit oder die Mietkautionsbürgschaft.
Kein Geld, aber was ist mit der Kaution?
Viele deutsche Mieterhaushalte haben kein Geld für die Mietkaution oder können die Zahlung wegen hoher Umzugskosten nur mühsam aufbringen.
Als Lösung für dieses Problem, also weil ihre Kautionskassen leer sind oder um diese zu schonen, greifen betroffene Mieter gerne zur bargeldlosen Kaution – bekannt als Mietkautionsbürgschaft.
Die funktioniert nach dem altbekannten Prinzip der Bankbürgschaft und wird seit einigen Jahren auch von Gesellschaften aus der Versicherungsbranche angeboten. Da jedoch die Prämien der Anbieter unterschiedlich sind, macht ein unabhängiger Preisvergleich vor einem übereilten Vertragsabschluss durchaus Sinn. Dabei gilt es ebenfalls zu bedenken, ob es günstiger ist die Mietkaution mittels Bürgschaft oder Kredit zu finanzieren. Wir müssen schließlich sparen, denn das Geld ist knapp.
Deutsche Kautionskassen entlastet – aber Geld ist weg
Wie allgemein bekannt sein sollte, sind für eine Kautionsbürgschaft – ob nun von einer Bank oder Versicherung – Jahresbeiträge an den entsprechenden Bürgen zu entrichten. Kündigt der Mieter sein Mietverhältnis, wird das letzte, laufende Jahr anteilmäßig abgerechnet. Dann gibt’s den Restbeitrag zurück. Die über die Jahre zuvor geleisteten Beiträge sind natürlich futsch.
Hat nun der Vermieter, am Ende des Mietverhältnisses, berechtigte Zahlungsansprüche gegen seinen Mieter, sind dessen Verbindlichkeiten bis zur Höhe der Kautionssumme durch die Mietkautionsbürgschaft gedeckt und der Vermieter kann seine Forderungen beim jeweiligen Bürgen geltend machen. So weit, so gut.
Tritt dieser Fall (hoffentlich nicht) ein, holt sich jedoch die Bank oder die Versicherung den an den Vermieter ausgezahlten Betrag vom Mieter wieder zurück. Das sollte man als Mieter von vornherein berücksichtigen und entweder sein Mietverhältnis ordentlich, ohne Verbindlichkeiten beenden oder zumindest einen gewissen Betrag als Reserve in die private Kautionskasse gelegt haben.
Kautionsbürgschaft hilft als Lösung – nicht auf Dauer, jedoch als Überbrückung
Vielleicht ist eine Bürgschaft (zumindest für private Mieter) eher als günstige Übergangslösung – also für einen Wechsel vom alten in ein neues Mietverhältnis geeignet. Man überreicht dem neuen Vermieter zum Mietvertragsbeginn statt einer Barkaution eine Bürgschaftsurkunde. Bekommt man die alte Mietkaution zurück, löst man die Bürgschaft durch Zahlung einer Barkaution wieder ab.
Gut zu wissen: Umgekehrt funktioniert’s natürlich auch. Benötigt man kurzfristig Geld und hat bei seinem Vermieter eine Barkaution hinterlegt, könnte man dem Vermieter im Tausch gegen die Rückgabe der Barkaution eine Kautionsbürgschaft anbieten.
Schwierig wird’s allerdings für Mieter mit einer negativen Schufa – die bekommen keine Kautionsbürgschaft, weil bei der Antragstellung eine automatische Bonitätsprüfung durchgeführt- und der Bürge über den Negativeintrag informiert wird. Als Lösung hilft da meist nur ein ➥ schufafreier Kautionskredit, um dem Vermieter eine Barkaution übergeben zu können.
Es ist also wie immer individuell …
… und alles reine Geschmackssache.
Herzlichst,
Ihre Redaktion
mietersparstrumpf24