Eine Mietsicherheit oder umgangssprachlich Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die von Ihnen als Mieter in der vertraglich vereinbarten Form für die Mietvertragsdauer an Ihren Vermieter zu übergeben ist. Dabei soll die in der Kurzform bezeichnete Kaution eventuelle Zahlungsansprüche des Vermieters aus Ihrem gemeinsamen Vertragsverhältnis vorsorglich absichern.
Bei einem laufenden Mietverhältniss können Ansprüche durch Nichtzahlung der Miete entstehen. In dem Fall darf sich der Vermieter nach Ankündigung in Höhe seiner Außenstände aus der Kaution bedienen. Als Mieter sind Sie dann – gemäß BGH-Rechtsprechung – zum erneuten Auffüllen der Mietkaution verpflichtet.
Ist der Mietvertrag beendet, könnten Ansprüche durch Mietrückstände, Schäden an der Mietsache selbst oder durch Verbindlichkeiten aus der Nebenkostenabrechnung seitens Ihres Vermieters hergeleitet werden. In solchen Fällen muss der Vermieter die Rückzahlung der Kaution noch nicht veranlassen. Er darf den entsprechenden Teil einbehalten und mit seinen ermittelten Forderungen verrechnen.