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Private Kranken-Zusatzversicherung kündigen
Grundsätzliches
Vor einer Kündigung stellen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Sie bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz in gleichem oder besserem Umfang erlangen können.
Bitte senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an das betreffende Versicherungsunternehmen. Im Zweifelsfall sind Sie später in der Beweispflicht, dass der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat.
Allgemeines
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die Prämienerhöhung ausgeübt werden. Sie wird zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Änderung gilt.
Versäumen Sie diese Frist, können Sie sich nicht mehr auf das Sonderkündigungsrecht berufen.
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