. .
  • Das Mietkautionsbüro

  •  Für Ihre Fragen ...

    E-Mail-Kontakt

       ... oder wählen Sie ...

    01805 - 168 700

    von Mo. bis Fr. 9:00 - 19:00 Uhr
    Samstag von  10:00 - 14:00 Uhr
    (0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom - Mobilpreise max. 0,42 € / Min.)

  • Mietkaution-Kreditrechner

  • Wie kann die Kaution
    finanziert werden?
    • Bankkredit hier »
    • Schufafrei hier » 
    • Privatkredit hier » 

  • Mietkaution-Zinsrechner

  •  Ob Mietkaution
     oder Sparanlage!
     Einfach die Zinsen 
     berechnen und
     vergleichen!  hier » 

  • Kunden & Geschäftspartner

  • Öffentliche Meinungen ...

  • Mietersparstrumpf24
  • Verbraucherschutz ist wichtig! Darum berichten Endkunden über... weiterlesen »

  • Aktuelles

  • Info-Brief für Mieter

  • Wichtige Ereignisse nicht mehr verpassen - durch den Info-Brief für Mieter ...

    Kostenlos anmelden »

Hannoversche Leben
ANZEIGE

Kfz-Versicherung kündigen - Infos & Kündigungsschreiben!


Grundsätzliches


Sie sollten den bestehenden Vertrag Ihre Kfz-Versicherung erst kündigen, wenn Sie eine verbindliche Zusage Ihres neuen Kfz-Versicherers haben.
Bitte senden Sie Ihr Kündigungsschreiben ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein an das betreffende Versicherungsunternehmen. Im Zweifelsfall sind Sie später in der Beweispflicht, dass der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat.

Kündigungsschreiben kostenlos downloaden:

Für die individuelle Bearbeitungsmöglichkeit  Für die eingeschränkte Bearbeitungsmöglichkeit
Kündigungsschreiben als Word-Dokument  Kündigungsschreiben als PDF

Sie möchten zu einem preiswerten und leistungsstarken Anbieter wechseln?
TIPP!  Jetzt die Kfz-Versicherung kostenlos vergleichen ››


Allgemeines

Bei der Kfz-Versicherung unterscheiden wir zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Teil- oder Vollkaskoversicherung. Wir empfehlen in jedem Fall eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, da diese für Schäden an Ihrem Kfz, wie zum Beispiel bei einem Wild- oder Glasschaden eintritt. Die verschiedenen Selbstbeteiligungsmöglichkeiten werden von dem Versicherer vorgegeben - über die Höhe der Selbstbeteiligung für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sollte jeder nach seinem Geldbeutel entscheiden.


Die Kündigungsmöglichkeiten:


A) Kündigung durch einem Fahrzeugwechsel

Dies ist die einfachste Form – quasi eine automatische Kündigung. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden und Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern möchten, gilt dies automatisch als Kündigung des alten Versicherungsvertrages. Eine ausdrückliche Kündigung ist daher nicht erforderlich.

B) Die ordentliche Kündigung

Eine Kfz-Versicherung können Sie jährlich kündigen. In der Kfz- Haftpflicht- und Kaskoversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (normalerweise der 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer (per Einschreiben mit Rückschein) eingegangen sein.

C) Kündigung nach einem Schadenfall

Nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach Zahlungsleistung der Versicherung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie trotzdem die gesamte Jahresprämie bezahlen. Darum ist es normalerweise günstiger erst zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie eventuell zuviel gezahlte Beiträge zurückerstattet.

D) Kündigung nach einer Prämienerhöhung

Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 01.01., den Vertrag beenden.



Sachversicherungen
kündigen

Kfz-Vers. kündigen (hier)
Privathaftpflicht kündigen
Hausratvers. kündigen 
Rechtsschutzversicherung


Lebensversicherung
kündigen



Nicht vorhanden!




Krankenversicherungen
kündigen


Gesetzliche KV kündigen
Private KZV kündigen