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Kfz-Versicherung kündigen
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Grundsätzliches
Sie sollten Ihren bestehenden Vertrag erst kündigen, wenn Sie eine verbindliche Zusage Ihres neuen Versicherers haben.
Bitte senden Sie Ihr Kündigungsschreiben ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein an das betreffende Versicherungsunternehmen. Im Zweifelsfall sind Sie später in der Beweispflicht, dass der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat.
Kündigungsschreiben als PDF Kündigungsschreiben als Word-Dokument
(Eingeschränkte Bearbeitungsmöglichkeit) (Individuelle Bearbeitungsmöglichkeit)
Sie möchten zu einem preiswerten und leistungsstarken Anbieter wechseln?
TIP! → Jetzt die Kfz-Versicherung kostenlos vergleichen ››
Allgemeines
Bei der Kfz-Versicherung unterscheiden wir zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Teil- oder Vollkaskoversicherung. Wir empfehlen in jedem Fall eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, da diese für Schäden an Ihrem Kfz, wie zum Beispiel bei einem Wild- oder Glasschaden eintritt. Die verschiedenen Selbstbeteiligungsmöglichkeiten werden von dem Versicherer vorgegeben - über die Höhe der Selbstbeteiligung für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sollte jeder nach seinem Geldbeutel entscheiden.
Die Kündigungsmöglichkeiten:
A) Kündigung durch einem Fahrzeugwechsel
Dies ist die einfachste Form – quasi eine automatische Kündigung. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden und Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern möchten, gilt dies automatisch als Kündigung des alten Versicherungsvertrages. Eine ausdrückliche Kündigung ist daher nicht erforderlich.
B) Die ordentliche Kündigung
Eine Kfz-Versicherung können Sie jährlich kündigen. In der Kfz- Haftpflicht- und Kaskoversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (normalerweise der 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer (per Einschreiben mit Rückschein) eingegangen sein.
C) Kündigung nach einem Schadenfall
Nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach Zahlungsleistung der Versicherung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie trotzdem die gesamte Jahresprämie bezahlen. Darum ist es normalerweise günstiger erst zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie eventuell zuviel gezahlte Beiträge zurückerstattet.
D) Kündigung nach einer Prämienerhöhung
Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 01.01., den Vertrag beenden.
Sie sollten Ihren bestehenden Vertrag erst kündigen, wenn Sie eine verbindliche Zusage Ihres neuen Versicherers haben.
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Allgemeines
Bei der Kfz-Versicherung unterscheiden wir zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Teil- oder Vollkaskoversicherung. Wir empfehlen in jedem Fall eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, da diese für Schäden an Ihrem Kfz, wie zum Beispiel bei einem Wild- oder Glasschaden eintritt. Die verschiedenen Selbstbeteiligungsmöglichkeiten werden von dem Versicherer vorgegeben - über die Höhe der Selbstbeteiligung für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sollte jeder nach seinem Geldbeutel entscheiden.
Die Kündigungsmöglichkeiten:
A) Kündigung durch einem Fahrzeugwechsel
Dies ist die einfachste Form – quasi eine automatische Kündigung. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden und Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern möchten, gilt dies automatisch als Kündigung des alten Versicherungsvertrages. Eine ausdrückliche Kündigung ist daher nicht erforderlich.
B) Die ordentliche Kündigung
Eine Kfz-Versicherung können Sie jährlich kündigen. In der Kfz- Haftpflicht- und Kaskoversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (normalerweise der 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer (per Einschreiben mit Rückschein) eingegangen sein.
C) Kündigung nach einem Schadenfall
Nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach Zahlungsleistung der Versicherung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie trotzdem die gesamte Jahresprämie bezahlen. Darum ist es normalerweise günstiger erst zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie eventuell zuviel gezahlte Beiträge zurückerstattet.
D) Kündigung nach einer Prämienerhöhung
Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 01.01., den Vertrag beenden.


