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Kfz-Versicherung kündigen

Kündigungschreiben jetzt kostenlos downloaden!

Grundsätzliches

Sie sollten Ihren bestehenden Vertrag erst kündigen, wenn Sie eine verbindliche Zusage Ihres neuen Versicherers haben.

Bitte senden Sie Ihr Kündigungsschreiben ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein an das betreffende Versicherungsunternehmen. Im Zweifelsfall sind Sie später in der Beweispflicht, dass der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat.

Kündigungsschreiben als PDF    Kündigungsschreiben als Word-Dokument
(Eingeschränkte Bearbeitungsmöglichkeit)    (Individuelle Bearbeitungsmöglichkeit)

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Kfz-Versicherung kündigen - Hilfe und Informationen!

Allgemeines

Bei der Kfz-Versicherung unterscheiden wir zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Teil- oder Vollkaskoversicherung. Wir empfehlen in jedem Fall eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, da diese für Schäden an Ihrem Kfz, wie zum Beispiel bei einem Wild- oder Glasschaden eintritt. Die verschiedenen Selbstbeteiligungsmöglichkeiten werden von dem Versicherer vorgegeben - über die Höhe der Selbstbeteiligung für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sollte jeder nach seinem Geldbeutel entscheiden.


Die Kündigungsmöglichkeiten:



A) Kündigung durch einem Fahrzeugwechsel

Dies ist die einfachste Form – quasi eine automatische Kündigung. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden und Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern möchten, gilt dies automatisch als Kündigung des alten Versicherungsvertrages. Eine ausdrückliche Kündigung ist daher nicht erforderlich.

B) Die ordentliche Kündigung

Eine Kfz-Versicherung können Sie jährlich kündigen. In der Kfz- Haftpflicht- und Kaskoversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (normalerweise der 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer (per Einschreiben mit Rückschein) eingegangen sein.

C) Kündigung nach einem Schadenfall

Nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach Zahlungsleistung der Versicherung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie trotzdem die gesamte Jahresprämie bezahlen. Darum ist es normalerweise günstiger erst zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie eventuell zuviel gezahlte Beiträge zurückerstattet.

D) Kündigung nach einer Prämienerhöhung

Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 01.01., den Vertrag beenden.

Sachversicherungen
kündigen

Kfz-Vers. kündigen (hier)
Privathaftpflicht kündigen
Hausratvers. kündigen 
Rechtsschutzversicherung

Lebensversicherung
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Nicht vorhanden!



Krankenversicherungen
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Gesetzliche KV kündigen
Private KZV kündigen