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Krankenversicherungen vergleichen!

Hier finden Sie...

... gesetzliche Krankenversicherungen, private Kranken-Zusatzversicherungen und private Krankenversicherungen. Sie möchten einen Vergleich, einen Wechsel oder einen Neuabschluß durchführen?
 
Damit Sie die Übersicht behalten, haben wir innerhalb der drei  aufgeführten  Hauptthemen den  jeweils entsprechenden Vergleichsrechner für Sie installiert. Wählen Sie Ihre gewünschte Versicherungssparte  aus, indem Sie auf eines der unten aufgeführten Versicherungs-Themen klicken!
Sie  können in dem dann folgenden Versicherungs-Vergleichsrechner, die erforderlichen Daten eingeben und sich das entsprechende Angebot ausfiltern. 

Einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung - Der Gesundheitsfonds ist seit dem 01. Januar 2009 in Kraft getreten:
Der einheitliche Beitragssatz in den gesetzlichen Krankenkassen wurde ab dem 01. Januar 2009 auf 15,5% festgesetzt. Dieser beinhaltet bereits den Zuschlag von 0,9%, welcher in den Jahren zuvor, zu dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse dazu addiert werden musste. 
Die Höhe des Beitragssatzes, der von den Versicherten und deren Arbeitgebern gezahlt wird, spielt also scheinbar keine Rolle mehr. - Das Gegenteil ist der Fall: Jetzt kommt es auf die Leistungen an, die eine Krankenversicherung ihren Versicherten bietet.

Wichtig:

Prüfen Sie bitte immer vor einem Wechsel, ob die neue Krankenkasse Ihren bisherigen Leistungsansprüchen gerecht wird!


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg




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