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BGH-Urteil für Mietrecht • Einbehalt eines angemessenen ...

... Teils der Mietkaution wegen ausstehender Betriebskostenabrechnung!


Ausstehende Betriebskostenabrechnung - Ein angemessener Teil der Kaution darf seitens des Vermieters oder Verwalters einbehalten werden.
(BGH-Urteil vom 20.01.2006 VIII ZR 71/05)

Sachverhalt:
Die Mietkaution umfasst auch Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung. Die Rückzahlung der Mietkaution muss also nicht unmittelbar nach Auszug des Mieters erfolgen. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zum Ablauf der Betriebskostenabrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist. 

Fazit: Die Karlsruher Richter haben klar definiert, dass die Hinterlegung einer Kaution den Sinn und Zweck hat, dem Vermieter auch nachhaltig die Sicherheit zu gewährleisten, nicht auf zu erwartende Betriebskosten, welche der Mieter verursacht hat, sitzen zu bleiben.


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