Das Mietkautionsbüro
- Für Ihre Fragen ...
E-Mail-Kontakt... oder wählen Sie ...
01805 - 529 107von Mo. bis Fr. 9:00 - 19:00 Uhr
Samstag von 10:00 - 14:00 Uhr
(0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom - Mobilpreise max. 0,42 € / Min.)
Mietkaution-Kreditrechner
Wie kann die Kaution
finanziert werden?
• Bankkredit hier »
• Ohne Schufa hier »
• Von Privat hier »
Mietkaution-Zinsrechner
Ob Mietkaution
oder Sparanlage!
Einfach die Zinsen
berechnen und
vergleichen! hier »
Kunden & Geschäftspartner
Kunden über uns ...
Gert A. Neumann, Celle [Fotojournalist]
"Auf der Suche nach einem neuen und günstigeren Kfz-Versicherer... weiterlesen »
Aktuelles
Info-Brief für Mieter
Wichtige Ereignisse nicht mehr verpassen - durch den Info-Brief für Mieter ...
BGH-Urteil für Mietrecht • Einbehalt eines angemessenen ...
... Teils der Mietkaution wegen ausstehender Betriebskostenabrechnung!
Ausstehende Betriebskostenabrechnung - Ein angemessener Teil der Kaution darf seitens des Vermieters oder Verwalters einbehalten werden.
(BGH-Urteil vom 20.01.2006 VIII ZR 71/05)
Sachverhalt:
Die Mietkaution umfasst auch Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung. Die Rückzahlung der Mietkaution muss also nicht unmittelbar nach Auszug des Mieters erfolgen. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zum Ablauf der Betriebskostenabrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
Fazit: Die Karlsruher Richter haben klar definiert, dass die Hinterlegung einer Kaution den Sinn und Zweck hat, dem Vermieter auch nachhaltig die Sicherheit zu gewährleisten, nicht auf zu erwartende Betriebskosten, welche der Mieter verursacht hat, sitzen zu bleiben.