Das Mietkautionsbüro
- Für Ihre Fragen ...
E-Mail-Kontakt... oder wählen Sie ...
01805 - 529 107von Mo. bis Fr. 9:00 - 19:00 Uhr
Samstag von 10:00 - 14:00 Uhr
(0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom - Mobilpreise max. 0,42 € / Min.)
Mietkaution-Kreditrechner
Wie kann die Kaution
finanziert werden?
• Bankkredit hier »
• Ohne Schufa hier »
• Von Privat hier »
Mietkaution-Zinsrechner
Ob Mietkaution
oder Sparanlage!
Einfach die Zinsen
berechnen und
vergleichen! hier »
Kunden & Geschäftspartner
Kunden über uns ...
Gert A. Neumann, Celle [Fotojournalist]
"Auf der Suche nach einem neuen und günstigeren Kfz-Versicherer... weiterlesen »
Aktuelles
Info-Brief für Mieter
Wichtige Ereignisse nicht mehr verpassen - durch den Info-Brief für Mieter ...
BGH-Urteil für Mietrecht • Wegen möglichen Verlust, sollen ...
... Mieter die ordnungsgemäße Anlage der Mietkaution überprüfen!
![]() |
Mieter sollten keine Barkaution an den Vermieter leisten. - Bei Insolvenz des Vermieters droht der Verlust der Mietkaution, wenn dieser die Kaution entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht von seinem eigenen Vermögen getrennt auf einem Sonderkonto angelegt hat. (BGH-Urteil vom 20.12.2007 IX ZR 132/06) |
Derjenige, der seine Mietkaution in bar oder per Überweisung an seinen Vermieter zahlt bzw. gezahlt hat, hat das Recht bzw. die Pflicht der Prüfung, ob die Kaution auf einem Sonderkonto angelegt wurde.
Damit im Falle der Vermieterinsolvenz dessen Gläubiger die Mietkaution nicht pfänden können, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Mietkaution - getrennt von dem Vermögen des Vermieters - auf einem Sonderkonto angelegt sein muss.
Die Einhaltung dieser Verpflichtung des Vermieters sollen Mieter kontrollieren. Wird der Nachweis seitens des Vermieters auf Verlangen seines Mieters nicht erbracht, hat der Mieter das Recht, die monatlich geschuldete Monatskaltmiete - maximal bis zur Höhe der eingezahlten Kaution - solange zurückzuhalten, bis die korrekte Anlage der Mietkaution nachgewiesen ist. Die Abschlagszahlungen für Nebenkosten haben nichts mit der Kaution zu tun und müssen durch den Mieter weiterhin geleistet werden.
Wichtig ist, dass die Aufforderung zum Nachweis über den Verbleib der Mietkaution immer per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter erfolgt. So kann der Mieter im Zweifelsfall auch vor Gericht belegen, dass er den Vermieter ordnungsgemäß aufgefordert hat.
Übrigens: Während der Mietzeit sind Mieter ebenfalls berechtigt, einen regelmäßigen Nachweis über die korrekte Anlage der Mietkaution nebst der aktuellen Verzinsung zu verlangen.
Kommentar der Redaktion:
Die Mietkaution sollte - in Absprache mit dem Vermieter - durch den Mieter selbst angelegt werden. Die vereinbarte Kautionssumme wird z. B. in einen Bausparvertrag als Mietkaution angelegt und anschließend seitens des Mieters an den Vermieter abgetreten. Somit ist die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters sicher verwahrt. Der Vermieter spart sich den Verwaltungsaufwand und der Mieter erhält mehr Zinsen.
Da Kapitalerträge aus einer Anlage der Mietkaution der Abgeltungssteuer unterliegen, kann sich der Mieter in diesem Fall, in seinem möglichen Rahmen von der Zahlung dieser Steuer befreien lassen.
Tipp: Wer als Mieter knapp bei Kasse ist, wählt die Mietbürgschaft als Schutz vor einer Vermieterinsolvenz.
