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Anleihe als Mietkaution ist sicherungsvermögensfähig... weiterlesen »
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Das Mietkautionskonto und die Anlage der Mietkaution!
››Es ist an der Zeit neue Wege zu beschreiten!‹‹
Viele Geldinstitute erfreuen sich bereits seit Jahrzehnten an den hohen Gewinnen durch niedrig verzinste Mietsicherheiten auf den Kautionssparbüchern. Ein solches Mietkautionskonto wird jährlich meist nur mit ca. 0,5 % verzinst und ist für die Anlage der Mietkaution der bekannteste und bequemste Weg. Daher wird diese Lösung leider noch sehr häufig von den Vermietern und Hausverwaltungen vorgeschlagen.
Doch es geht auch anders: Bereits seit dem 01. September 2001 sind mit der Mietrechtsreform und laut dem § 551 BGB auch alternative Anlageformen - mit der Möglichkeit einer höheren Verzinsung - zwecks Anlage der Mietkaution zulässig.
››Wir zeigen Ihnen, wie Sie mehr aus Ihrer Mietkaution machen können!‹‹
Wir haben für private und gewerbliche Mieter ein einzigartiges, bereits sehr erfolgreiches Konzept entwickelt um jährlich garantierte Zinsen in Höhe von 6,35% mit der Mietkaution zu erwirtschaften.
Die Höhe der Mietkaution darf (lt. § 551 BGB, Abs. 1) maximal drei Kaltmieten betragen. Unabhängig von einer Vereinbarung in dem Mietvertrag, ist der Mieter berechtigt diese in drei gleichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist erst mit Mietvertragsbeginn fällig. Sind sich Mieter und Vermieter einig, dann muss die Kaution nicht auf einem niedrig verzinsten Mietkautionssparbuch angelegt werden. Mieter und Vermieter können sich (lt. § 551 BGB, Abs. 3, Satz 2) für eine alternative Anlageform als Kautionskonto entscheiden. In jedem Fall muss die Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Laut Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH IX ZR 132/06) wurde Mietern das Recht bzw. die Pflicht auferlegt, die getrennte Anlage der Kaution zu überprüfen.
››Sehen Sie Ihre Mietkaution ab sofort als produktive Kapitalanlage!‹‹
Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter möglichst vor der Unterzeichnung Ihres Mietvertrages und sagen Sie ihm, dass Sie Ihre Mietkaution mit einer höheren Verzinsung anlegen möchten! - Ist Ihre Kaution bereits angelegt, können Sie natürlich versuchen Ihren Vermieter zu überzeugen, Ihre bereits gezahlte Mietkaution umzutauschen. Nutzen Sie unsere alternative Idee und verbuchen Sie jährlich einen attraktiven Zins-Gewinn in Höhe von 6,35% - auf Ihrem Kautionskonto. Höhere Zinsen für Sie, bedeuten während der Mietvertragsdauer eine höhere Sicherheit für Ihren Vermieter. Am Ende des Mietverhältnisses haben Sie den Anspruch auf die Zinsen. Die Verfügbarkeit Ihrer Mietkaution ist natürlich besonders wichtig! Wir haben die Lösung gefunden und unabhängig für Sie die Unternehmen ausgefiltert, auf deren Strategien und leistungsfähige Produkte Sie sich langfristig verlassen können.
››Auch die Wartezeit bis zur Rückzahlung Ihrer Kaution soll sich zukünftig lohnen!‹‹
Wenn Sie schon wegen der noch ausstehenden Abrechnung der Nebenkosten auf die Rückzahlung der Kaution seitens Ihres Vermieters warten müssen, dann sollte sich auch die Wartezeit zukünftig lohnen. Das funktioniert natürlich nur durch eine höher verzinste Anlage der Mietkaution - nicht mit einem niedrig verzinsten Sparbuch!
Übrigens: Zur Rückzahlung Ihrer Mietkaution steht dem Vermieter eine angemessene Zeit zur Prüfung zu, ob er noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat. Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, darf er einen Sicherheitseinbehalt in Höhe der zu erwartenden Kosten vornehmen. Auch dieser muss banküblich verzinst werden. Behält er das Geld unberechtigt zurück, kann man Verzugszinsen fordern.
Für die Abrechnung hat der Vermieter in der Regel ca. 3 - 6 Monate Zeit. Je nach Fallgestaltung kann die Frist auch kürzer oder länger sein, wobei es darauf ankommt, in welcher Zeit es dem Vermieter zuzumuten ist, gegenüber dem Mieter abzurechnen (BGH VIII ZR 71/05).
››Wir klären nicht nur auf - wir bieten Ihnen unsere Hilfe an!‹‹
Wenn Sie es wünschen, sprechen wir mit Ihrem Vermieter! Rufen Sie einfach unser Mietkautionsbüro zu den ausgewiesenen Geschäftszeiten an oder senden Sie uns eine E-Mail und nennen Sie uns die entsprechenden Daten. Wir setzen uns für Sie ein!
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