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Die Bürgschaft als Lösung zur Sicherung der Mietkaution ...
Mietbürgschaft-Vergleich für eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ...
Wenn die Kosten der Mietkaution die Haushaltskasse überlasten, kann man seine Mietkaution für günstigeres Geld durch eine Mietbürgschaft absichern. Hierbei fließt nicht die Mietkaution als Barkaution auf das Konto des Vermieters, sondern ein Bürge übernimmt im Schadenfall die Zahlung der Kaution an den Vermieter. Dafür zahlt man - im Verhältnis zur Mietkaution - lediglich einen geringen Jahresbeitrag. Um sein Girokonto nicht auch noch unnötig mit einer Bankbürgschaft zu belasten, gibt es dafür sogenannte Mietkautionsversicherungen.
In der Regel reicht eine ganz normale Mietbürgschaft aus, um eventuelle Schadenansprüche des Vermieters zu sichern. Manchmal jedoch, verlangt ein Vermieter ausdrücklich eine Bürgschaft auf erstes Anfordern - also ohne Einrede der Vorausklage*. Die folgenden Anbieter stellen diese spezielle Bürgschaft zur Verfügung.
Wenn Ihr Vermieter eine Bürgschaft auf erstes Anfordern* verlangt ...
| Anbietervergleich von Mietbürgschaften |
Bürgschaft auf erstes Anfordern* |
Einmalige Kosten / Jährliche Kosten |
Bürgschaft beim Anbieter reservieren / beantragen |
|
| 1. | Versicherung (Chartis Europe S.A.) |
Ja |
· einmalig: 50,- Euro · jährlich: 5 % + 10,- Euro |
Direkt zum Anbieter » |
| 2. | Echte Bankbürgschaft |
Ja |
· einmalig: 120,- Euro |
Direkt zum Anbieter » |
| 3. | Grundeigentümer- Versicherung (WaG) |
Ja |
· einmalig: keine Kosten · jährlich: je nach Summe |
Direkt zum Anbieter » |
(*) Der Sinn und Zweck einer Bürgschaft auf erstes Anfordern liegt darin, dem Vermieter im Schadenfall schnellst möglich die vereinbarte Kautionssumme auszahlen zu können. Die Möglichkeit einer Einrede der Vorausklage steht dem Bürgen i.d.R. nicht zu. Das bedeutet, das der Vermieter nicht erst erfolglos versucht haben muss, seinen Anspruch bei seinem Mieter durchzusetzen, sondern das der Bürge seitens des Vermieters sofort in Anspruch genommen werden kann. Bei unrechtmäßiger Forderung der Mietkaution muss der Vermieter die Kaution dem Bürgen jedoch zurückerstatten.
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