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Abgeltungssteuer für Kapitalerträge aus der Mietkaution ...
Diese Informationen sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt beachten
• Wann wird die Abgeltungssteuer von der Mietkaution abgezogen?
Für Kapitalerträge jeglicher Art, also auch für Zinserträge aus einer Anlage der Mietkaution, wird bereits seit dem 01. Januar 2009 eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) fällig. Die Bank gibt die Meldung darüber selbstständig an das zuständige Finanzamt- und führt die entsprechenden Beträge ab. Diese Form der Besteuerung gilt allerdings nur für Erträge, welche über dem gesetzlichen Sparerpauschbetrag liegen.
Hat Ihr Vermieter Ihre Kaution (Wichtig: Insolvenzgeschützt - getrennt von seinem Vermögen) auf einem Kautionskonto angelegt, so wird der entsprechende 25%-ige Anteil Ihres Zinsertrages automatisch an das Finanzamt abgeführt. Einen Freistellungsantrag können Sie in diesem Fall - da Ihr Vermieter Inhaber des Kautionskontos ist - nicht stellen. Auf Ihr Verlangen hin, muss Ihr Vermieter jedoch die auszahlende Stelle auffordern, die Einbehaltung und Abführung der Abgeltungssteuer zu bescheinigen und ist verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung über die Höhe der abgeführten Beträge auszuhändigen. Dann können Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung, abgeführte Gewinne, welche innerhalb des Sparerpauschbetrages liegen, steuerlich geltend machen.
Sollten Sie als Mieter jedoch Kontoinhaber sein und Ihr Kautionssparbuch durch eine Abtretungserklärung an Ihren Vermieter verpfändet haben, können und sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Geldinstitut selbst durch einen Freistellungsantrag - max. in Höhe des Sparerpauschbetrages - von der Abgeltungssteuer befreien lassen.
Der aktuelle Freibetrag beträgt für das Jahr 2013: 801 €uro (750 €uro Freibetrag plus 51 €uro Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende, und 1602 €uro für Verheiratete.
Auch für eine alternative Anlage der Mietkaution können und sollten Sie, ebenfalls bedingt durch die Abtretung an Ihren Vermieter, den Freistellungsantrag - maximal in Höhe des Sparerpauschbetrages - zur Befreiung von der Abgeltungssteuer selber stellen.
• Beispiel anhand einer alternativen Mietkaution für eine Einzelperson:
Frau Muster hat eine Kautionssumme in Höhe von 1.000 €uro angelegt und an ihren Vermieter abgetreten. Sie bekommt jährliche Zinsen in Höhe von 2,35 % - also 23,50 €uro plus Zinseszinseffekt - sie trägt in ihrem Freistellungsantrag mind. 23,50 €uro ein.
Sollte sie bisher keine weiteren Geldanlagen getätigt haben, dann steht ihr im ersten Jahr für ggf. weitere Freistellungsanträge ein Rest-Freibetrag in Höhe von max. 777,50 €uro zur Verfügung.
(dieser ergibt sich aus: 801 €uro abzgl. 23,50 €uro = 777,50 €uro)
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