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Anleihe als Mietkaution ist sicherungsvermögensfähig... weiterlesen »
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Abgeltungssteuer für Kapitalerträge Ihrer Mietkaution!
Folgendes sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt beachten:
Für Kapitalerträge jeglicher Art, also auch für Kapitalerträge aus der Anlage Ihrer Mietkaution, wird seit dem 01. Januar 2009 eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) fällig. Die Bank gibt die Meldung darüber selbstständig an das zuständige Finanzamt- und führt die entsprechenden Beträge ab. Diese Form der Besteuerung gilt allerdings nur für Erträge, welche über dem gesetzlichen Sparerpauschbetrag liegen.
Hat Ihr Vermieter Ihre Kaution (Wichtig: Insolvenzgeschützt - getrennt von seinem Vermögen) auf einem Sparkonto angelegt, so wird der entsprechende 25%-ige Anteil Ihres Zinsertrages an das Finanzamt abgeführt. Einen Freistellungsantrag können Sie in diesem Fall - da Ihr Vermieter Inhaber des Sparkontos ist - nicht beantragen. Auf Ihr Verlangen hin, muss Ihr Vermieter jedoch die auszahlende Stelle auffordern, die Einbehaltung und Abführung der Abgeltungssteuer zu bescheinigen und ist verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung über die Höhe der abgeführten Beträge auszuhändigen. Dann können Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung, abgeführte Gewinne, welche innerhalb des Sparerpauschbetrages liegen, geltend machen.
Sollten Sie als Mieter jedoch Kontoinhaber sein und Ihr Mietkautions-Sparbuch an Ihren Vermieter abgetreten haben, können und sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Geldinstitut selbst durch einen Freistellungsantrag - max. in Höhe des Sparerpauschbetrages - von der Abgeltungssteuer befreien lassen.
Der aktuelle Freibetrag beträgt für das Jahr 2010: 801 €uro (750 €uro Freibetrag plus 51 €uro Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende, und 1602 €uro für Verheiratete.
Für unsere empfohlene 6,35% Alternativ-Mietkaution können und sollten Sie, ebenfalls bedingt durch die Abtretung an Ihren Vermieter, den Freistellungsantrag - ebenfalls max. in Höhe des Sparerpauschbetrages - zur Befreiung von der Abgeltungssteuer selbst stellen.
Beispiel anhand unserer 6,35 % Alternativ-Mietkaution für eine Einzelperson:
Sie haben eine Kautionssumme in Höhe von 1.000 €uro angelegt und an Ihren Vermieter abgetreten. Sie bekommen jährliche Zinsen in Höhe von 6,35 % - also 63,50 €uro - dann tragen Sie in Ihrem Freistellungsantrag nur 63,50 €uro ein.
Sollten Sie bisher keine weiteren Geldanlagen getätigt haben, dann verbleibt Ihnen für ggf. zukünftige Freistellungsanträge ein Restbetrag in Höhe von 737,50 €uro
(dieser ergibt sich aus: 801 €uro abzgl. 63,50 €uro = 737,50 €uro)


