Übrigens: Die "Mietkautionsversicherung" ist eine Bezeichnung. Es gibt jedoch unterschiedliche Begriffsdefinitionen wie z. B. die "Mietbürgschaft" oder die "Mietkautionsbürgschaft". Auch der "Kautionsschutzbrief" und die "Bankbürgschaft für Mietkaution" stehen, wie alle anderen aufgeführten Bezeichnungen für die Absicherung Ihrer Kaution durch einen Bürgen.
• Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung bzw. Mietbürgschaft?
Die Funktion der Mietkautionsversicherung oder auch Mietbürgschaft ist im Prinzip sehr einfach. Statt einer Barkaution oder ein Kautionssparbuch, erhält Ihr Vermieter den Kautionsschutzbrief einer Versicherung. Das bedeutet in diesem Fall, dass sich die R+V Allgemeine Versicherung für Ihre Mietkaution durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber Ihrem Vermieter verbürgt. Im Verhältnis zu Ihrem Kautionsbetrag, zahlen Sie dafür lediglich eine geringe Jahresprämie. Ihre Mietkaution steht Ihnen dann für andere Ausgaben (z. B. Umzug) zur Verfügung. Der Vermieter genießt den gleichen Schutz wie bei einer Barkaution oder einer Bankbürgschaft.
• Was ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?
Diese Form der Mietbürgschaft schließt man als Mieter nur auf ausdrückliches Verlangen des Vermieters ab.
Der Sinn und Zweck einer Bürgschaft auf erstes Anfordern liegt darin, dem Vermieter im Schadenfall schnellst möglich die vereinbarte Kautionssumme auszahlen zu können. Die Möglichkeit einer Einrede der Vorausklage steht dem Bürgen i.d.R. nicht zu. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht erst erfolglos versucht haben muss, seinen Anspruch bei Ihnen, seinem Mieter durchzusetzen, sondern das der Bürge seitens des Vermieters sofort in Anspruch genommen werden kann. Bei unrechtmäßiger Forderung der Mietkaution muss der Vermieter die Kaution dem Bürgen jedoch zurückerstatten.
• Für wen ist die Mietkautionsversicherung konzipiert?
Die Mietkautionsversicherung oder auch Mietbürgschaft ist sowohl für private und gewerbliche Mieter, als auch für deren Vermieter konzipiert. Alle Vertragsparteien haben Sicherheit und Flexibilität im gleichen Maße.
• Welche Kosten kommen auf mich als Mieter zu?
Die Jahresprämie für private Mieter beläuft sich auf lediglich 5,25% der Kautionssumme p. a. (Mindestbeitrag ist 50,00 Euro p. a.). Zum Beispiel bei einer Kautionssumme von 1.000 Euro beträgt der Jahresbeitrag nur 52,50 Euro.
Es gibt keine Zusatzkosten! Der Jahresbeitrag wird von Ihrem angegebenen Konto abgebucht und ist erstmalig unmittelbar mit der Ausstellung der Kautionsbürgschaftsurkunde fällig.
• Ab wann und wie lange ist die Mietbürgschaft gültig?
Die Mietbürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde in Kraft. Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, bis Ihre Kautionspflicht als Mieter von Ihrem Vermieter aufgehoben wird. Das bedeutet, wenn der Mietvertrag beendet ist und Ihr Vermieter keine Ansprüche mehr hat, wird die Bürgschaftsurkunde einfach zurückgesendet und es erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Alternativ können Sie als Mieter den Vertrag jederzeit kündigen, in dem Sie die Bürgschaft zurücksenden und bei Ihrem Vermieter die Kaution in anderer Form als Sicherheit hinterlegen.
• Wann kann man die Mietkautionsversicherung kündigen?
Die Kautionsversicherung kann jederzeit zurückgesandt und somit gekündigt werden. Die Abrechnung erfolgt taggenau. Bitte vergessen Sie nicht, dass Ihr Vermieter bei Fortführung Ihres Mietverhältnisses, eine Mietkaution (Barkaution, Sparbuch etc.) in gleicher Höhe erhalten muss.
• Welche Vorteile bietet die Mietbürgschaft gegenüber der Barkaution?
Vorteile für den Mieter:
- Sie haben Ihren Kautionsbetrag zur freien Verfügung
- Kein Risiko der ausfallenden Rückerstattung durch einen Insolvenzfall des Vermieters
- Schneller Onlineantrag in 3 Minuten
- Kein Dispo, Kredit oder Bankbürgschaft erforderlich - dadurch wird Ihre Kreditlinie nicht belastet
- Keine Wartezeiten
Vorteile für den Vermieter:
- Keine Kontoeröffnung und -führung
- Keine Zins- und Steuerabrechnung
- Die Bonität des Mieters wird kostenlos geprüft
- Kein „Abwohnen“ der Kaution möglich
- Schnellere Neuvermietung, da finanzielle Hürden für einen Wohnungswechsel genommen werden
• Welche Vorteile bietet die Kautionsversicherung gegenüber der Bankbürgschaft?
Die Jahresgebühr für eine Bankbürgschaft ist in der Regel günstiger als für eine Kautionsversicherung. Dennoch sollten Sie bedenken, dass Ihr Kreditrahmen (Dispo) um die Höhe Ihres Kautionsbetrages schrumpfen kann, wenn Sie eine Bankbürgschaft bei Ihrer Hausbank in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie im Bedarfsfall in Ihrer ursprünglichen Liquidität eingeschränkt werden können.
Durch die Unabhängigkeit der Kautionsversicherung, behalten Sie Ihre volle Liquidität bei Ihrer Bank, können also in diesem Zusammenhang weiterhin über Ihre Kreditlinie verfügen.
• Was passiert, wenn die Kaution vom Vermieter bei Auszug eingefordert wird?
Im Schadenfall zahlt die R+V Versicherung dem Vermieter die geforderte Kautionssumme aus, sofern der Schaden gerechtfertigt ist. Als Mieter bekommen Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen handfeste Beweise vorzulegen um die Auszahlung zu verhindern. Anderenfalls wird die Kaution ausgezahlt und von Ihnen als Mieter an die R+V Versicherung zurückerstattet.
• Ich bin Mieter, habe bereits eine Mietbürgschaft und möchte umziehen. Was muss
ich bei meinem Wohnungswechsel beachten?
Nachdem Sie als Mieter die Wohnung gekündigt haben und der Vermieter keine Ansprüche aus Ihrem Mietverhältnis geltend gemacht hat, händigt Ihr Vermieter die Bürgschaftsurkunde an Sie aus. Sie schicken die Bürgschaftsurkunde zurück und der Vertrag wird taggenau abgerechnet. Zwecks Bestellung der neuen Bürgschaft für die nächste Wohnung, steht Ihnen der mietersparstrumpf24 gern wieder zur Verfügung.
• Kann eine bereits geleistete Mietkaution (Sparbuch, Barkaution, Bankbürgschaft, usw.)
in eine Kautionsversicherung umgewandelt werden?
Ja, wenn der Vermieter sein Einverständnis gibt. Diese Umwandlung kann ebenfalls online vorgenommen werden. Sobald der Vertrag zwischen der R+V Versicherung und Ihnen als Mieter zustande gekommen ist und die Mietbürgschaft ausgehändigt wurde, kann die „alte“ Kaution in bar an Sie ausgezahlt werden. Durch die Kautionsversicherung haben Sie somit mehr finanzielle Flexibilität.
• Wie funktioniert der Antrag?
Die Beantragung auf Reservierung oder Abschluss Ihrer Mietbürgschaft erfolgt online. In unseren beiden, jeweils dafür vorgesehenen Online-Formularen, benötigen wir nur wenige Angaben, um auch gleich die Bonität prüfen zu können. Dies erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Bei einem positiven Ergebnis, erhalten Sie entweder eine Reservierungsbestätigung, bzw. füllen Sie den Online-Antrag einfach weiter aus und klicken am Ende auf "Kautionsfreiheit abschließen". Eine Unterschrift ist durch diesen elektronischen Vorgang nicht mehr erforderlich. Nach Eingang und Registrierung Ihres Antrags, ist Ihre Bürgschaftsurkunde spätestens in 3 Werktagen bei Ihnen. Diese können Sie dann Ihrem Vermieter überreichen.
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