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01.07.2010
Zinsen für Mietkaution und Sparanlage werden bald von 6,35 % auf 4,875 % gesenkt... weiterlesen »
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Was Sie über Energie wissen sollten!
In der heutigen Zeit ist es sinnvoll Energiepreise zu vergleichen...
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...weil die Energiepreise bereits wieder drastisch erhöht wurden! - Sogar in der Politik raten die Minister zum Vergleich der Energiepreise und zu einem sofortigen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter! |
Übrigens - hätten Sie`s gewusst?
Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis ist seit dem 01. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sind die Ausweise seit dem 01. Juli 2008 zur Pflicht geworden. - Für später errichtete Wohngebäude gilt der 01. Januar 2009 als Stichtag.
Bis einschließlich 30. September 2008 bestand generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit dem Jahr 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
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