. .
  • ms24 - Unsere Referenzen!

  • Kunden über uns...

  • Mietersparstrumpf24
  • Rosemarie Roth, Wolfsburg

  • „Die Vergleichsrechner beim mietersparstrumpf24 finde ich super... weiterlesen »

  • ms24 - Der Zinsrechner!


  • Überprüfen Sie die Rendite Ihrer
    Mietkaution o. Kapitalanlage!

  • ms24 - Das Interview!


  • ...der mietersparstrumpf24
    bei Börsenradio-Network!

  • ms24 - Der Film!


  •  - Immobilie des Monats -
    ZU VERKAUFEN!
     - Patrizia-Villa - Das Original-

  • ms24 - Das Mietkautionsbüro!

  • Mietersparstrumpf24
  •  Für Ihre Fragen...

    E-Mail-Kontakt

    ...oder wählen Sie...

    09001 - 8 77 666

    von Mo. bis Fr. 9:00 - 19:00 Uhr
    (0,60 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom - Mobilfunkpreise können abweichen)

  • ms24 - Aktuelles!

  • 01.02.2010
    Anleihe als Mietkaution ist sicherungsvermögensfähig... weiterlesen »

  • ms24 - Newsletter!

  • Wir informieren Sie gern über unsere Neuigkeiten - z. B. die halbjährliche Auszahlung Ihrer Zinsen...

ANZEIGE

Was Sie über Energie wissen sollten!

In der heutigen Zeit ist es sinnvoll Energiepreise zu vergleichen...

...weil die Energiepreise bereits wieder drastisch erhöht wurden! - Sogar in der Politik raten die Minister zum Vergleich der Energiepreise und zu einem sofortigen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter!


Übrigens - hätten Sie`s gewusst?

Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis ist seit dem 01. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sind die Ausweise seit dem 01. Juli 2008 zur Pflicht  geworden. - Für später errichtete Wohngebäude gilt der 01. Januar 2009 als Stichtag.

Bis einschließlich 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit dem Jahr 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Vermieter u. private Hauseigentümer machen sich jetzt unabhängig...

Zwischenzeitlich sorgen nicht nur private Hauseigentümer, sondern auch Vermieter für eine teilweise unabhängige Energieversorgung ihres Mietshauses. Durch die Kombination innovativer Energiesysteme, wie z. B. Erdwärme über Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik und WDVS-Systeme werden die Nebenkosten erheblich verringert. Das heisst, Mieter zahlen nur noch einen Teil ihrer Abgaben  (im günstigsten Fall nur noch Brauch- u. Abwasser) an die örtlichen Versorgungsträger, wie z. B. Stadtwerke oder ähnliche Institutionen. Die Einsparung zahlen sie zur Kostendeckung der neuen Technik an ihren Vermieter. Nach der Ammortisationszeit kann der Vermieter diese Nebenkosten senken - So haben alle etwas davon!


NEU ›› NEU ›› NEU ›› Bis zu 90 % Energie einsparen durch LED-Lichttechnik ‹‹ NEU ‹‹ NEU ‹‹ NEU

Unsere Partnerunternehmen wissen mehr über sinnvolle Energieeinsparmöglichkeiten... 
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben, senden Sie uns hier Ihre E-Mail ››