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Energiesparen & Energieausweis • Das sollten sie wissen ...

In der heutigen Zeit ist es sinnvoll Energiepreise zu vergleichen ...

Über Energiearmut klagen wir nicht - aber über hohe Energiekosten. 
Energie sparen ist das Thema. Sogar in der Politik raten die Minister ›wiederholt‹ zum Vergleich der Energiepreise von Strom & Gas und zu einem sofortigen Wechsel zu einem günstigeren Energie-Versorger.
"Mal ganz ehrlich, haben Sie Ihre Energiekosten durch günstigere Energiepreise eines anderen Energieversorgers bereits optimiert?" 

Weil die Energieverar...... weitergeht, nutzen Sie jetzt die Gelegenheit ...


Haben Sie Strom & Gas selber angemeldet? - Dann können Sie Ihren Energieversorger selber wechseln.

zum Strom-Tarif-Vergleich

Für einen optimalen Vergleich,
legen Sie sich bitte die letzte
Jahres-Verbrauchsabrechnung
Ihres Energieversorgers bereit.

 
zum Gas-Tarif-Vergleich

Übrigens - hätten Sie`s gewusst?

 
Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?  
 

Der Energieausweis wurde seit dem 01. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss vor Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sind die Ausweise seit dem 01. Juli 2008 zur Pflicht  geworden - für später errichtete Wohngebäude seit dem 01. Januar 2009. 
"Fragen Sie Ihren Vermieter nach
dem Energieausweis ..."
 
Bis einschließlich 30. September 2008 bestand generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit dem Jahr 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.  
 

Wer möchte schon gern einen Energiefresser mieten oder kaufen? Ob als Mieter oder Käufer, haben Sie keine Scheu und lassen Sie sich vor einer Vertragsunterzeichnung den entsprechenden Energieausweis vorlegen. - Es ist Ihr gutes Recht!

Vermieter und private Hauseigentümer machen sich unabhängig ...

 
Zwischenzeitlich sorgen nicht nur private Hauseigentümer, sondern auch Vermieter für eine teilweise unabhängige Energieversorgung ihres Mietshauses. Durch die Kombination innovativer Energiesysteme, wie z. B. Erdwärme über Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik und WDVS-Systeme, werden die Nebenkosten für die Mieter erheblich verringert. Das heisst, Mieter zahlen nur noch einen Teil ihrer sonst üblichen Abgaben (im günstigsten Fall nur noch Brauch- u. Abwasser) an die örtlichen Versorgungsträger, wie z. B. Stadtwerke oder ähnliche Institutionen. Durch eine etwas höhere Miete, tragen die Mieter zur Kostendeckung der neuen Technik im Haus bei, sparen jedoch immer noch mehr, als es bei gleicher Wohnung mit herkömmlicher Haustechnik der Fall wäre. - Somit haben alle etwas davon. 


AKTION: Mieter helfen Mietern Teilen Sie die Informationen zum Energiesparen innerhalb sozialer Netzwerke ...